Aber klar ist auf jeden Fall Zwingend war dann auch noch mal so eine

Wertzuwächse, Wertverluste waren wechselseitig auszugleichen. Und deshalb ist im Restitutionsverfahren zum Deutschen Theater das Thema Ausgleichsforderung zwingend dann auch mit zu untersuchen gewesen.

[...]

Es gab eine Unternehmensrestitutionsrückgabeverordnung oder irgendwie was. [...] Also es war unglaublich kompliziert. Die Unternehmensrestitution ist eines mit der kompliziertesten Verfahren gewesen. Ich erinnere mich an Details auch nicht mehr.

Aber klar ist auf jeden Fall: Zwingend war dann auch noch mal so eine Vermögensgegenüberstellung."

Auf Nachfrage der Abgeordneten Matuschek, ob sie diese Wertentwicklung von 120 zu 60 Millionen DM erklären könne, erwiderte die Zeugin Rhode-Mühlenhoff: Zeugin Rhode-Mühlenhoff: „Also, ich erinnere mich sehr genau, dass wir versucht haben, bilanzielle Zahlen des Deutschen Theaters in der Zeit 33, 45 überhaupt zu bekommen, um zu einer Vermögensfeststellung für diesen Zeitraum zu gelangen.

Was da hinterher für Unterlagen gefunden wurden, die vielleicht ursprünglich mal diese große Forderung auch nachvollziehbar auf der Grundlage der damals vorliegenden Unterlagen bewirkt haben, und welche Unterlagen dann am Ende dazu führten, dass man das korrigiert hat, das weiß ich nicht. Ich kann mich aber sehr genau erinnern, dass wir unter Hochdruck versucht haben, an Unterlagen zu kommen, die uns dann auch in die Lage versetzt haben, eine solche Bewertung vorzunehmen, und die Bewertung war dann eben der jeweilige Status der Papiere und Erkenntnisse, die wir hatten.

[...] Ich will auch nicht ausschließen ­ kann ich mich allerdings auch nicht mehr dran erinnern ­, dass wir bei den Bewertungen selbst auch an Grenzen gestoßen sind und uns dann auch mit dem Bundesamt noch mal auseinandergesetzt haben, wie man denn so eine Bewertung nach dem Vermögensgesetz vernünftigerweise macht. Also, will ich auch nicht ausschließen, dass dann im Zuge einer solchen Diskussion das nach unten korrigiert wurde. Ich weiß es nicht mehr."

Dies bestätigte der Zeuge Schnurbusch in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss: Zeuge Schnurbusch: „Wir haben innerhalb von einigen Monaten einen Erkenntnisgewinn gehabt, dass die ursprünglich ausgerechneten Zahlen zu korrigieren waren, und waren dann davon ausgegangen, dass diese zweiten ermittelten Zahlen hiebund stichfest sind."

Abschluss des Vertrages vom 19. Dezember 2000

Ergebnis der Vergleichsverhandlungen mit den Reinhardtschen Erben war der Abschluss des Vertrages vom 19. Dezember 2000. Wesentlicher Inhalt des Vertrages war die endgültige und unwiderrufliche Erledigungserklärung der Restitutionsansprüche auf Rückübertragung der Theatergrundstücke seitens der Reinhardtschen Erben. Im Gegenzug dazu verpflichtete sich das Land Berlin, das insgesamt 2.109 m² große Grundstück („Spreedreieck") Flurstück 241 - an die noch im Handelsregister einzutragenden Müller-Spreer & Co. Spreedreieck KG zu übertragen.

Wortprotokoll vom 27. Februar 2009, Seite 53.

Wortprotokoll vom 27. Februar 2009, Seite 54.

Wortprotokoll vom 27. Februar 2009, Seite 55.

Wortprotokoll vom 18. September 2009, Seite 55.

Vertrag vom 19. Dezember 2000, F 2, Bl. 785 ff.

Dieser Vertragsabschluss ist auf den sogenannten „Erstvertrag" vom 28. März 2000 zurückzuführen. Danach veräußerten die Reinhardtschen Erben das Grundstück „Spreedreieck" an die Vermögens- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den zur alleinigen Vertretung berechtigten Geschäftsführer Herrn Harm Müller-Spreer.

Zeuge Müller-Spreer: „Ich habe einen Beitrag geleistet, indem ich den Reinhardtschen Erben für dieses Grundstück im Falle des Tausches einen Preis angeboten habe, den die im Ergebnis dann akzeptiert haben als nötigen Gegenwert für die Entschädigungsansprüche. [...]"

Rahmenbedingungen des Vertrages vom 19. Dezember 2000

Ein erstes konkretes Gespräch zu den erforderlichen Rahmenbedingungen des Vertrages fand unter Beteiligung des LARoV, der Senatsverwaltung für Finanzen, des Investors Harm Müller-Spreer und des Bevollmächtigten der Reinhardtschen Erben am 25. Oktober 2000 statt.

Dabei wurden im Wesentlichen folgende Ergebnisse erzielt: „- Die Erben erklären sich bereit, gegen Übertragung des Grundstücks Spreedreieck ihre Anträge auf Rückübertragung Unternehmens Deutsches Theater einschließlich der Grundstücke für erledigt zu erklären.

- Die Übertragung soll auf Wunsch der Erbengemeinschaft unmittelbar an den Investor erfolgen, da eine entsprechende vertragliche Vereinbarung (aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag) zwischen der Erbengemeinschaft und dem Investor besteht.

- Um die Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, ist der Erweb eines ca. 30 m² großen Nachbargrundstücks durch den Investor erforderlich (Eingangsbereich Tränenpalast). Da dieses Grundstück jedoch im Eigentum der Deutschen Bahn AG steht, kann es nicht Gegenstand des Vergleiches sein.

- Der Investor hat sich gegenüber Herrn Senator Kurth bereit erklärt, für die Übertragung des Grundstücks Spreedreieck eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3 Mio. DM zu leisten. Diese Zahlung soll noch im Jahr 2000 kassenwirksam zum Kapital 2000 erfolgen (d. h. bis spätestens zum 15. Dezember 2000).

- Der Investor erklärt sich bereit, innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung ein Bauwerk mit einer hauptstadtbezogenen bzw. im gesamtstädtischen Interesse liegenden Nutzung mindestens im Rahmen des Bebauungsplans I-50 zu errichten.

- Das Land Berlin übernimmt für das Grundstück Spreedreieck keine Haftung hinsichtlich evtl. Altlasten sowie Mehrkosten aufgrund Leitungsverlegungen und Gründungsmehrkosten. [...] Gründungsmehrkosten können sich aus der Untergrundbeschaffenheit (unmittelbare Spreenähe) sowie der Lage von Tunnelbauten für Sund U-Bahn ergeben." „Erstvertrag" vom 28. März 2000, RV 1, Bl. 2.

Wortprotokoll vom 9. Oktober 2009, Seite 12.

Gesprächsvermerk vom 26. Oktober 2000, Teilnehmer: Frau Rhode-Mühlenhoff, Herr Schnurbusch, Herr Schwarz, Herr Lippmann, Herr Zucker, Herr RA Dr. Beiten, Herr Müller-Spreer, Herr RA Seyfarth, F 2, Bl. 536 ff.

Der Investor Müller-Spreer gab dabei auch zu Bedenken, dass die Frist aufgrund eines eventuellen erhöhten Aufwandes im Zuge der Bebauung nicht eingehalten werden könne.

Inwieweit die Vorgaben des Bebauungsplanes bindend seien, wurde nicht abschließend geklärt. Der Vertrag solle daher eine entsprechende Öffnungsklausel enthalten, die es dem Investor ermögliche, ggf. abweichende Vereinbarungen mit den zuständigen Baubehörden zu treffen.

Der Investor Müller-Spreer erkundigte sich bei diesem Gespräch weiter danach, ob die Möglichkeit bestehe, den benachbarten Bahnhofsvorplatz, der im Eigentum des Landes Berlin stehe, in das Bauvorhaben einzubeziehen (insbesondere zur Errichtung einer Tiefgarage). Der Referatsleiter Lippmann erklärte die Bereitschaft, ein entsprechendes Projekt zu prüfen. Es müsse aber geklärt werden, ob der bestehende Fußgängertunnel zwischen Bahnsteig der U-Bahn und der Nord-Süd-S-Bahn für die Zeit der Bauarbeiten geschlossen und anschließend ggf. in neuer Lage wiederhergestellt werden könne.

Auf Nachfrage des Untersuchungsausschusses, ob die Prüfung zu einem Ergebnis geführt habe, antwortete der Zeuge Lippmann: Zeuge Lippmann: „Im Vorfeld der Beurkundung des Kaufvertrags ­ [...] ­ nicht, nein.

Deswegen hat es auch keine konkrete Ausformulierung im Vertrag diesbezüglich gegeben, sondern ein Offenhalten der Frage, wer mit wem was zu klären hat.

Soweit ich mich erinnere, hat der Erwerber mit der Bahn die Verpflichtung, mit der Bahn zu klären, inwieweit er hier auf diese Bauwerke Rücksicht nimmt und hier überbauen oder teilweise vorübergehend wegnehmen kann und in welcher Form diese dann wieder dinglich gesichert werden."

Kurzfristiger Vertragsabschluss

Aus den dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Akten ergibt sich, dass der erste Vertragsentwurf am 28. Oktober 2000 gefertigt wurde, so dass bis zur Beurkundung des Vertrages selbst nur ein paar Wochen vergingen.

Die Ausarbeitung des Vertrages fiel dabei in den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen.

Zeuge Zucker: „[...] vollkommen klar, dass sehr schnell ein Grundstückskaufvertrag geschlossen werden sollte. Am 26. Oktober fand die Besprechung statt, und am 19. Dezember ist der Kaufvertrag geschlossen worden mit Senats- und Parlamentsbeteiligung. Es war also Hochdruck dort angesagt, und man wollte unbedingt den Kaufvertrag noch im selben Jahr abschließen, insbesondere auch die Ausgleichszahlung, die noch vereinbart wurde, in Höhe von 3 Millionen noch kassenwirksam in dem Jahr vereinnahmen."

Die zusätzliche Zahlung des Investors Müller-Spreer in Höhe von 3 Millionen DM an das Land Berlin ist nach Auffassung des Zeugen Zucker eine Bonuszahlung gewesen, die auf Verhandlungen des Finanzsenators Kurth mit dem Investor Müller-Spreer zurückzuführen war.

Gesprächsvermerk vom 26. Oktober 2000, F 2, Bl. 536 ff.

Wortprotokoll vom 13. März 2009, Seite 72.

Erster Vertragsentwurf, F 2, Bl. 558 ff., 591 ff.

Wortprotokoll vom 13. Februar 2009, Seite 16.

Wortprotokoll vom 13.