Altersentschädigung

Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag auf Überweisung an den Verfassungsund Geschäftsordnungsausschuss ab.

Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag wie folgt zu:

Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes unter anderem unter Berücksichtigung folgender Maßgaben vorzulegen:

1. Die Regelungen gelten ab Beginn der 18. Legislaturperiode.

2. In § 6, Abs. 3 und § 6 a, Abs. 3 werden die Höhe des Erwerbsausfalls und die Höhe des Verdienstausfalls von 20 Euro auf 30 Euro erhöht. Mit jeder Erhöhung der Entschädigung gemäß § 5 steigt dieser Betrag prozentual entsprechend.

3. Übergangsgeld gemäß § 11 wird zu Übergangshilfe.

a) Statt wie bisher in den ersten drei Monaten ungekürzt erfolgt eine Anrechnung anderer Einkünfte von Anfang an.

b) Einkommen und Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst, Übergangsgeld und Altersentschädigung, die der Berechtigte als ehemaliger Abgeordneter des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes erhält, werden in vollem Umfang angerechnet.

c) Andere Einkünfte und Rentenbezüge aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft werden auf die Übergangshilfe angerechnet. Zu prüfen ist, in welchem Umfang dies zu erfolgen hat, ohne Härten zu verursachen.

d) Ruhende Ansprüche erlöschen, wenn erneut Ansprüche auf Übergangshilfe erworben werden.

e) Die bis zum Ende der 17. Legislaturperiode erworbenen Ansprüche bleiben entsprechend der zum Zeitpunkt des Eintritts in die Bürgerschaft bestehenden Rechtslage erhalten.

4. Für den Anspruch auf Altersentschädigung gemäß § 12 wird eine neue Altersgrenze festgelegt. In der Vorschrift ist auf die für Beamte des Landes Bremen geltende Altersgrenze zu verweisen. Die bis zum Ende der 17. Legislaturperiode erworbenen Ansprüche bleiben entsprechend der zum Zeitpunkt des Eintritts in die Bürgerschaft bestehenden Rechtslage erhalten.

5. Der Anspruch auf Sterbegeld gemäß § 17 entfällt.

6. Als Zuschuss zu den Kosten in Krankheits, Pflege-, Geburts- und Todesfällen erhalten die Abgeordneten ein Wahlrecht zwischen Beihilfeanspruch und Anspruch auf Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen nach dem Vorbild der Regelung des Bundesabgeordnetengesetzes.

7. In § 31, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats, wird festgelegt, dass Beamtinnen und Beamte nach der Beendigung der Mitgliedschaft in der Bürgerschaft wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen sind. Dies erfolgt unmittelbar ohne Antragstellung. Gleichzeitig erhalten sie Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes.

16. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (16. KEF-Bericht)

11. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ­ 11. Mitteilung des Senats vom 1. April 2008

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 16. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Kenntnis.

Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 2. September 2008

Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster und zweiter Lesung.

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 16. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (16. KEF-Bericht) und zum 11. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ­ 11. Mitteilung des Senats vom 1. April 2008 (Drs. 17/331), sowie zu dem Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 2. September 2008 (Drs. 17/520) vom 21. November 2008

Die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten bei.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten Kenntnis.

Geschichte der DDR im Unterricht an Schulen im Lande Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 2. September 2008 Dazu Mitteilung des Senats vom 18. November 2008

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats Kenntnis.

Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 2. September 2008 Dazu Mitteilung des Senats vom 2. Dezember 2008

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats Kenntnis.