Grundstück

Angesichts der Fristen für das einzuräumende Baurecht und die Baugenehmigung stand diese Zeit jedoch nicht zur Verfügung. Zugleich bemühte sich der Investor im politischen Raum intensiv darum, sogar eine Bruttogeschossfläche von 22.500 m² gebilligt zu bekommen. Diese noch weitergehende Forderung lehnte die Senatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) aber ab.

Der Bebauungsplan I-50 („Spreedreieck") wurde dem Abgeordnetenhaus vorgelegt und am 31. August 2006 mit großer Mehrheit mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

Fortschritt durch erfolgreiche Vergleichsverhandlungen

Unerwartetes Urteil zum Bebauungsplan I-50 „Spreedreieck" Zehn Monate nach Baubeginn auf dem „Spreedreieck" kam es am 17. Dezember 2007 zu einem völlig unerwarteten Urteil, als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den Bebauungsplan I-50 („Spreedreieck") für unwirksam erklärte. Die bisher gängige Praxis in der Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen v.a. in der Innenstadt, die geltende Rechtsprechung sowie das erstinstanzliche Urteil wurden damit praktisch auf den Kopf gestellt. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Senat legte förmlich Nicht-Zulassungsbeschwerde ein.

Erfolgreiche Vergleichsverhandlungen des Senats

Aufgrund des Urteils drohte unmittelbar ein Baustopp. Es bestand enormer Handlungsdruck, da die Baugenehmigung bereits erteilt war und sich das Bauvorhaben schon in der Realisierungsphase befand. Erneut standen Schadenersatzforderungen des Investors im Raum, nun in erheblich größeren Dimensionen als je zuvor. Zudem drohte in der Innenstadt an prominenter Stelle über viele Jahre eine Bauruine, denn die Ausschöpfung aller Rechtsmittel wäre sehr langwierig und zeitaufwendig geworden.

Der Untersuchungsausschuss würdigt, dass der Senat durch viel Verhandlungsgeschick ganz beträchtlichen Schaden vom Land Berlin abwenden konnte. Innerhalb von nur wenigen Wochen gelang es der Senatsverwaltung für Finanzen im März, zu Vergleichen mit der Klägerin, der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Am Weidendamm (GVG), und dem „Spreedreieck"-Investor Müller-Spreer zu gelangen. Mit der Friedrichstraße 100 konnte ohne Kompensationsleistung eine Verzichtserklärung vereinbart werden, und der Admiralspalast verabschiedete sich von seinen finanziellen Ambitionen.

Immenser Drohschaden

Der Untersuchungsausschuss stellt fest, dass das Vorgehen der GVG stark an die im Gesellschaftsrecht bekannte und inzwischen vom Bundesgerichtshof untersagte Praxis erinnert, als marginaler Minderheitsgesellschafter Gremienbeschlüsse der Gesellschaft mit der eigentlichen Absicht anzufechten und sich dann den „Lästigkeitswert" zur Vermeidung einer langwierigen Klage vergleichsweise entgelten zu lassen. Die Beweisaufnahme ergab zudem, dass trotz der behaupteten Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter durch die geringen Abstandsflächen zum „Spreedreieck" keinerlei Maßnahmen zu deren Gunsten ergriffen wurden.

Auffällig ist vielmehr, dass die GVG auf der dem „Spreedreieck" abgewandten Seite ihres eigenen Gebäudes selbst verhältnismäßig doppelt so schlechte Abstandsflächen geschaffen hat.

Dem Land Berlin blieb keine Alternative, als dem letztlich konsensualen Ausgleich einer Zahlung von 4,0 Mio. an die GVG zuzustimmen, um sich aus einem beträchtlich höheren Drohschaden zu befreien. Der Rechtsbehelf des Landes gegen das nicht rechtskräftige Urteil des OVG wurde zurückgezogen, und im Gegenzug verzichtete die Klägerin auf Folgerungen aus dem Urteil ­ wie zum Beispiel auf die Durchsetzung eines Baustopps oder Rückbaus.

Parlamentsbeteiligung

Obwohl von dem Mitarbeiterstab der Senatsverwaltung für Finanzen darauf hingewiesen wurde, dass das Vermögensgeschäft vom 19. Dezember 2000 dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt werden muss, unterblieb die Vorlage des Kaufvertrages im zuständigen Unterausschuss. Stattdessen wurden die Abgeordneten durch Staatssekretär Holzinger (CDU) unter Missachtung der Parlamentsrechte nur mit einem zusammenfassenden Bericht unterrichtet, zu dem es kein Zustimmungserfordernis gab. Dies ist umso verwunderlicher, als der damalige Finanzsenator Peter Kurth (CDU) zuvor im Plenum noch ausdrücklich erklärte, dass der Kaufvertrag dem Abgeordnetenhaus zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt werden würde.

Nach 2001 änderte sich die Einbindung des Abgeordnetenhauses grundsätzlich. Über alle Vorgänge auf dem Grundstück „Spreedreieck" sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde das Abgeordnetenhaus unter Wahrung seiner Entscheidungsvorbehalte in die Entscheidungen eingebunden. Im Jahr 2004 informierte der Senat den Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen, den Hauptausschuss sowie das Plenum ausführlich über die Verhandlungen für eine Zusatzvereinbarung. Die Ausschüsse nutzten ihre Rechte und forderten umfangreiche Detailinformationen an, der Hauptausschuss beauftragte ein Rechtsgutachten. Schließlich beschloss das Parlament ergänzende Auflagen für den Investor, ohne die seine Zustimmung zur Zusatzvereinbarung ausgeblieben wäre.

Im Jahr 2006 war das Abgeordnetenhaus in die Aufstellung des Bebauungsplans I-50 „Spreedreieck" eingebunden und fasste schließlich mit den Stimmen von SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen einen deutlichen Mehrheitsbeschluss für den vom Senat vorgelegten Entwurf.

Im Jahr 2008 unterrichtete der Senat das Abgeordnetenhaus über die Konsequenzen aus dem überraschenden OVG-Urteil und die Verhandlungen mit den Anrainern und bat um Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen einer vergleichsweisen Lösung. Der Hauptausschuss machte von seinen Rechten Gebrauch, verlangte ausführliche Informationen durch die zuständigen Senatoren Dr. Sarrazin und Junge-Reyer (beide SPD) und erhielt diese auch in einer sehr umfassenden Art und Weise.

Teil E. Anlagen zum Abschlussbericht