Im Ergebnis liegt nach Abschluss der Bauarbeiten tatsächlich jedoch eine BGF von

Abweichender Bericht der Fraktion der CDU eine BGF i.H.v. 22.500m² zugesagt haben.

Dies ist insbesondere eine unzulässige Vermischung der Aufgaben von Exekutive und Legislative und darüber hinaus abermals unverhältnismäßig. Letztlich wurde der Bebauungsplan mit einer BGF von 20.500 m² beschlossen.

Im Ergebnis liegt nach Abschluss der Bauarbeiten tatsächlich jedoch eine BGF von 20. m² vor.

Dieser Zuwachs von 363 m² BGF wurde finanziell gar nicht berücksichtigt, obwohl er einen Wertvorteil darstellt.

Der Zuwachs an BGF von 17.500 m² auf 20.500 m² wurde jedoch ermittelt und hat einen Wert von 3,9 Mio..

Diese Summe kommt zu dem bereits mit der Zusatzvereinbarung erzielten Schaden hinzu, so dass zu diesem Zeitpunkt ein Gesamtschaden i.H.v. 16,2 Mio. gegeben ist.

X. Fehlerhafter Bebauungsplan ­ Junge-Reyer verursacht Millionenschaden ­

Nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Bebauungsplanentwurf genehmigte das Bezirksamt Mitte von Berlin den Bauantrag des Investors. Nach anfänglichen Einwendungen des Investors gegen die erteilte Baugenehmigung legte auch ein Nachbar, die Grundstücksverwaltungsgesellschaft am Weidendamm (GVG), Rechtsmittel ein. Diese mündeten in einer. Schließlich erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) auf Antrag der GVG den der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bebauungsplan für unwirksam.

SenStadt, und somit Senatorin Junge-Reyer (SPD), hat mit dem fehlerhaft erstellten Bebauungsplanentwurf die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zu vertreten.

In Folge des Urteils des OVG stellte der Investor erneut Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe in Aussicht, sollte die Baugenehmigung zurückgenommen werden und ein Baustopp die Folge sein.

Der Senat sah als einzige Möglichkeit einen Vergleich mit der GVG, damit diese ihre Klage zurücknehmen und das Urteil des OVG keine Rechtskraft entwickeln könne. Angesichts der starken Rechtsposition der GVG hatte SenFin erst gar nicht mit dieser verhandelt, sondern sogleich deren Forderung von 4 Mio. nachgegeben.

Erneut erfolgte keine juristische Auseinandersetzung bezüglich der vom Investor behaupteten Schadensersatzansprüche. Ein weiterer Nachbar, der zwar noch nicht geklagt hatte, sich aber auf die Entscheidung des OVG hätte berufen können, verzichtete ebenfalls auf die Einlegung weiterer Rechtsmittel. Dafür erhielt dieser Nachbar eine Baugenehmigung für sein Bauprojekt, die nach Aktenlage des Untersuchungsausschusses in diesem Umfang nicht genehmigungsfähig war und nur im Rahmen einer Kompensation für den Rechtsmittelverzicht erteilt wurde.

Dieses Zugeständnis stellt ebenfalls einen Schaden für das Land Berlin dar, der zwar im UA nicht beziffert werden konnte, aber zweifelsfrei einen geldwerten Vorteil darstellt.

XI. Ergebnis Abschließend bleibt festzuhalten, dass im Fall Spreedreieck ein erheblicher finanzieller Schaden für das Land Berlin entstanden ist. Insgesamt beläuft sich der bezifferbare Verlust auf 20,2 Mio.. Dies ist zum geringen Teil auf eine nur unzureichende Zuordnung des Spreedreiecks durch die OFD und einen auf die Finanzverwaltung ausgeübten Druck zurückzuführen.

Im Wesentlichen ist der entstandene Schaden jedoch auf den unüberlegten, unnötigen und unverhältnismäßigen sog. „Reparaturbetrieb" des rot-roten Senates, in Person des damaligen Finanzsenators Sarrazin, zurückzuführen. Ein erheblicher Teil des Schadens ist

Vermerk SenFin, Akte F 9, Bl. 341f.

Anschreiben SenStadt an UA vom 18.06.2010, Akte M 34, Bl. 2.

Entsprechend Berechnung SenStadt, a.a.O..

Urteil OVG 2 A 3.07, Akte F 14, Bl. 1474ff.

Forderung des Investors an SenFin, Akte F 14, 1333f.

Vergleich mit GVG, Akte F 14, Bl. 2686f.

Vermerk SenStadt, Akte S 12, Bl. 243.

Abweichender Bericht der Fraktion der CDU weiterhin durch das fehlerhafte Bebauungsplanverfahren, das gescheiterte Normenkontrollverfahren und den nachteiligen Vergleich mit den Anrainern des Spreedreiecks, welche Bausenatorin Junge-Reyer zu verantworten hat, entstanden. Der von Rot-Rot stets als fehlerhaft bezeichnete Übertragungsvertrag ist zwar unter widrigen Umständen entstanden, juristisch jedoch haltbar.

Für die Zukunft bedeutet dies, dass Grundstücksverträge erst abgeschlossen werden sollten, wenn sie Baureife erlangt haben. Dies bedeutet, dass ggf. erforderliche Bebauungspläne vom Parlament zunächst beschlossen werden müssen, unrichtige Grundbuchsituationen geklärt sein und im Idealfall nur zwei Parteien an dem Grundstücksgeschäft beteiligt werden.

Damit könnte vermieden werden, dass sich das Land Berlin durch Dritte unter Druck setzen ließe.

Im Wesentlichen sollten jedoch zukünftig im Streitfall unverzüglich juristische Expertisen eingeholt werden. Entweder durch die jeweilige Rechtsabteilung der betroffenen Senatsverwaltung, oder durch unabhängige Dritte. Erst dann kann abgewogen werden, ob der Streitfall auf dem Rechtswege oder in Form eines Vergleiches erledigt werden kann. Nur auf diesem Wege kann sichergestellt werden, dass die Interessen des Landes Berlin gewahrt werden, und nicht, wie der Fall Spreedreieck gezeigt hat, zum Nachteil der Berliner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf gesicherte Rechtsansprüche verzichtet wird. Die verantwortlichen Beteiligten auf allen Ebenen müssen schließlich die Konsequenzen für ihr Fehlverhalten tragen und dürfen angesichts horrender Schäden in Millionenhöhe nicht mehr im Amt bleiben.

C) Das Verfahren ­ Kein Aufklärungswille bei Rot-Rot ­

I. Unstrukturiertes Vorgehen

Schon unmittelbar nach Einsetzung des UA am 11.09.200868 zeichnete sich sehr schnell ab, dass die rot-rote Koalition kein Interesse an der Sachverhaltsaufklärung rund um das Spreedreieck hat. Nach seiner konstituierenden Sitzung Ende September 2008 legten die Fraktionen der CDU und FDP bereits in der 2. Sitzung des UA detaillierte Entwürfe für eine gemeinsame Zeitplanung zur Zeugenvernehmung vor.

Die Fraktionen von SPD und Die Linke haben sich mit ihrer Mehrheit im UA gegen eine, wenn auch nur vorläufige, Zeitplanung ausgesprochen. Auch wiederholte Versuche, eine gemeinsame Zeitplanung zum organisierten und strukturierten Vorgehen zu erstellen, wurden stets mit der Mehrheit im UA abgelehnt.

II. Falsche Schwerpunktsetzung Auffällig ist auch die Schwerpunktsetzung einzelner Themenkomplexe durch die Mehrheit im UA. Der zu untersuchende Zeitraum erstreckt sich von 1990 bis zum Jahr 2010. Der Einsetzungsbeschluss gliedert diesen Zeitraum in fünf Themenkomplexe.

Die Koalition hat es durch plumpe Verzögerungstaktik geschafft, die Bearbeitung des ersten Themenkomplexes rund um das Zustandekommen des Übertragungsvertrages auf einen Zeitraum von über einem Jahr zu strecken. Dies, obwohl sich dieser Themenkomplex auf einen im Verhältnis relativ kurzen Zeitraum von einem Jahr (2000) bezieht. Für die Aufarbeitung der übrigen vier Themenkomplexe stand dem UA dann insgesamt nur noch ein Jahr zur Verfügung. Die Begründung zu diesem taktischen Verhalten ist offensichtlich. Die Koalition wollte sich nicht mit den unter ihrer Führung begangenen Fehlern des damaligen Finanzsenators Sarrazin und der Bausenatorin Junge-Reyer (beide SPD) beschäftigen. Stattdessen war sie bemüht, die Verantwortung des Skandals allein auf den Übertragungsvertrag abzuwälzen und somit den

Beschlussprotokoll zur 34. Plenarsitzung, Punkt 31 B, Bl. 12.

Beschlussprotokoll 2. Sitzung UA, 07.11.2008, Punkt 2 der Tagesordnung, 1. b).

Beschlussempfehlung zur Einsetzung des UA, Drucksache 16/1730.

Abweichender Bericht der Fraktion der CDU damaligen CDU Finanzsenator zu belasten. Trotz dieser Taktik konnte anhand der Aktenlage und der Zeugenvernehmung die Wahrheit über die Ursache des Skandals offengelegt werden.

III. Überforderter Ausschussvorsitzender

Der Ausschussvorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Andreas Köhler (SPD), fiel unentwegt durch die überaus parteiische Führung des UA auf. Dies spiegelte sich zumeist in seiner sehr einseitigen Befragung der Zeugen wieder, deren Aussagen er des Öfteren nicht unkommentiert ließ. Insbesondere seine provokante Art den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegenüber, welche er während ihrer Befragung unzählige Male unterbrach, oder die Fragen gleich selbst umformulierte, ist hervorzuheben. Die beobachtenden Medienvertreter sprachen in diesem Zusammenhang wiederholt vom „...sichtbar überforderten Ausschussvorsitzenden."

Ins Abseits stellte sich der Ausschussvorsitzende schließlich selbst, als herauskam, dass er Zeugen im UA in seiner Funktion als Vorsitzender befragte, zu denen er ein Mandatverhältnis als Rechtsanwalt hat.

Die Unabhängigkeit seines Amtes wurde verletzt. Aufgrund der rot-roten Mehrheit im UA und Parlament blieb sein inakzeptables Verhalten jedoch ohne Konsequenzen. Zukünftig sollte durch eine Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes zur Vermeidung der Einflussnahme auf das Ermittlungsergebnis sichergestellt werden, dass der Ausschussvorsitz nicht der Partei übertragen wird, die maßgeblich in den Untersuchungsgegenstand involviert ist.

TAZ vom 21.05.2010, Tagesspiegel vom 17.05.2010.

Berliner Morgenpost vom 28.05.2010; DDP-Meldung vom 28.05.2010; Tagesspiegel vom 29.05.2010.