Erst hiernach war es möglich dass die ersten Beweisanträge gestellt werden konnten

Abweichender Bericht der Fraktion der FDP

III.V Arbeit des Untersuchungsausschusses Umgang mit der Opposition

Nachdem die Opposition am 20. Mai 2008 einen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck und den umliegenden Grundstücken, insbesondere Friedrichstraße 100 ­ 103, beantragt hatte, dauerte es weitere vier Monate, bis es am 29. September 2008 zu der ersten, konstituierenden Sitzung kam.

Erst hiernach war es möglich, dass die ersten Beweisanträge gestellt werden konnten. Eine erste Zeugeneinvernahme fand erst am 9. Januar 2009 statt.

Gestaltung der Tagesordnung

Die Beweisaufnahme war aus Sicht der FDP-Fraktion weder zielführend organisiert noch dazu geeignet, sich sach- und fachgerecht mit den einzelnen Sachverhalten auseinanderzusetzen. So hat die Koalition die Vorschläge der Opposition zu einem strukturierten, an den einzelnen Themenkomplexen orientierten Vorgehen, als politisch motiviertes Handeln missdeutet und anschließend bewusst probiert, ein solches zielgerichtetes Vorgehen zu unterbinden. Eine aufeinander aufbauende Zeugenbefragung war deshalb nicht möglich. Am Ende war es teilweise nicht einmal mehr möglich, sich anhand der Protokolle der vorangegangenen Sitzung ausreichend auf die anstehende Zeugenbefragung vorzubereiten.

Des Weiteren gab es keine neutrale Ausschussführung durch den Vorsitzenden der SPD-Fraktion. Fragen der Opposition wurden immer wieder als unzulässig erachtet, während die Fragen der Koalition problemlos waren, auch wenn sie nicht vom Beweisantrag gedeckt oder suggestiv waren. Außerdem hat der Vorsitzende einen Zeugen anwaltlich vertreten, ohne den Ausschuss darauf hinzuweisen.

Trotz dieser widrigen Umstände konnte aus Sicht der FDP-Fraktion aufgeklärt werden, warum immer wieder Zahlungen in Millionenhöhe sowie ein sich ständig erhöhendes Baurecht an dieser Stelle zu Stande kamen und wo weitere Risiken für das Land liegen.

Bericht:

Der Bericht ist grob fehlerhaft. Die Koalitionsfraktionen waren nicht einmal bereit, sachliche Fehler auf Antrag der Oppositionsfraktionen zu korrigieren. So wird an einer Stelle im Bericht erwähnt, dass die Bahnanlagen nach der Stellungnahme der S-Bahn planfestgestellt wurden. Dies impliziert beim Leser, dass hier noch ein Planfeststellungsverfahren für die Bahnanlagen durchgeführt wurde. In Wirklichkeit wurden die planfestgestellten Bahnanlagen nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt.

Ein weiteres Problem ist, dass Quellen fälschlich zusammengefasst und verkürzt dargestellt wurden, so dass völlig falsche Sachzusammenhänge entstanden.

Ein weiteres Problem ist die tendenziöse Darstellung der Sachverhalte sowie die Vermischung von Bericht und Bewertung.

Abweichender Bericht der Fraktion der FDP

IV Darstellung einiger, ausgewählter Sachverhalte IV.I Bis zum Vertrag vom 19. Dezember 2000

Restitution der Erbansprüche nach Max Reinhardt 1990 ­ 1992 stellten die Erben nach Max Reinhardt sowie die damaligen Eigentümer der Erbansprüche Anträge auf Rückübertragung der Grundstücke Schumannstr. 12, 13a, 14

(Deutsches Theater mit Kammerspielen) und 16 (Wohnhaus) sowie des Grundstückes Am Zirkus 1 (großes Schauspielhaus von Hans Poelzig). Dabei gehörten die Grundstücke in der Schumannstraße direkt Max Reinhardt, während das Grundstück Am Zirkus 1 der Deutschen Nationaltheater AG, deren Hauptaktionär Max Reinhardt war, gehörte.

Rechtsnachfolger nach Max Reinhardt waren seine beiden Söhne sowie seine zweite Ehefrau. In der folgenden Zeit haben diese ihre Erbansprüche größtenteils weiterveräußert. So bestand der Kreis der Rechtsnachfolger nach Max Reinhardt in den 90er Jahren aus der Ravenna Hotel-Betriebs AG, der Ostinvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH/Advanta Management AG und den Erben nach Wolfgang Reinhardt.

Mit Bescheid vom 16. Februar 1994 wurde das Grundstück Am Zirkus 1 an die Deutsche Nationaltheater AG zurückübertragen. Mit Bescheid vom 31. August 1995 dann auch das Gebäude Schumannstraße 16. In der weiteren Diskussion wurde die Rückgabe des Grundstückes Am Zirkus 1 durch das LAROV als Präjudizierung für die Restitutionsfrage der Schumannstraße gewertet, so dass es in der Folge nur noch um die gütliche Einigung zur Restitution des Deutschen Theaters ging. Dabei sollte das Kompensationsgeschäft möglichst nicht zu Lasten des Landeshaushaltes abgewickelt werden, so dass auch das Land Berlin am Ende ein Grundstückstauschgeschäft bevorzugte.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die direkten Erben nach Max Reinhardt ihre Erbansprüche weiterveräußert und die Eigentümer dieser (Ravenna Hotel-Betriebs AG und Ostinvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH/Advanta Management AG) kein Interesse an der Fortführung eines Theaterbetriebes und damit an der Restitution des Deutschen Theaters.

Dabei ist sicherlich die Zielerreichung der Ostinvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH/Advanta Management AG und der Ravenna Hotel-Betriebs AG unterschiedlich gewesen. Die Ostinvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH/Advanta Management AG wollte gerne entsprechend Grundstücke in der Mitte Berlins, während die Ravenna Hotel-Betriebs AG lieber einen hohen Geldbetrag haben wollte. Dies wurde auch so von den Zeugen der Ravenna im Ausschuss bestätigt.

Im Rahmen der Rückübertragung des Grundstückes am Zirkus 1 hat die Advanta einen Lösungsvorschlag eingebracht, wie ihrer Meinung nach der verbliebene Restitutionsanspruch an den Grundstücken an der Schumannstr. erledigt werden könne. Die erste Variante sah eine deutliche Erhöhung der BGF am Zirkus 1 vor. Als zweite Variante wurde ein Vergleich vorgeschlagen, in dem die Flurstücke 240 und 241 („Spreedreieck") kostenlos übertragen und einer Bebauung von 2.145 qm mit einer BGF von 12.215 qm zugestimmt werden sollte.

Um sich über den Wert des Deutschen Theaters Klarheit zu verschaffen, wurde 1995 ein Gutachten über den Verkehrswert des Deutschen Theaters erstellt. Dabei wurden je nach Verfahren Werte zwischen 25 bis 30 Millionen DM ermittelt.

R1, S. 241

R1, S. 148 ff.

Abweichender Bericht der Fraktion der FDP

Eine damalige Erledigung der Restitutionsansprüche war aber zunächst nicht möglich, da das Land Berlin nicht Eigentümer der Fläche am Spreedreieck war und in den folgenden Jahren die Zusammensetzung der „Erbengemeinschaft" bzw. die Berechtigung, diese nach Außen zu vertreten, nicht ganz eindeutig war. Seitdem taucht das Spreedreieck immer wieder in der Diskussion um die Erledigung der Restitutionsansprüche in Form eines Tauschgeschäftes auf. Bezeichnend ist, dass in späteren Diskussionen um mögliche andere Grundstücke seitens der Erben am Spreedreieck festgehalten wurde.

Nachweislich geht das Interesse der Ostinvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH/ Advanta Management AG an dem Spreedreieck auf das Jahr 1993 zurück. Hierzu findet sich ein erstes Interessenbekundungsschreiben in den entsprechenden Unterlagen bei der Senatsverwaltung für Finanzen.

Grundstück Spreedreieck Vermögenszuordnung

Mit Bescheid vom 12. Mai 1995 wurde das Flurstück 241 dem Land Berlin zugeordnet. Dabei wurde ein vorliegender Zuordnungsantrag der Bahn übersehen und diese an dem Verfahren nicht beteiligt. Außerdem gab es im Laufe dieses Verfahrens auch keine Überprüfung des Grundbuches bzw. der alten Grundbücher oder der tatsächlichen Begebenheiten. Nur so ist es zu erklären, dass sich auf dem Flurstück 241 de facto ein Teil des S-Bahn-Einganges befindet und unterirdisch die Nord-Südtrasse der S-Bahn über das Grundstück verläuft, dies aber in dem aktuellem Grundbuch nicht dinglich gesichert war.

Dies führte in der Folge dazu, dass in dem Grundstücksübertragungsvertrag vom 19. Dezember 2000 das Grundstück frei von Nutzungsrechten und tatsächlichen Belastungen an Herrn Müller-Spreer übertragen wurde.

Wertermittlung im Sommer 2000

Bis zu Beginn des Jahres 2000 ging das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) von einer gütlichen Einigung auf Basis des Grundstückswertes des Deutschen Theaters, mit einen Wert um 28 Mio. DM, aus. Grundlage bildete die von den Erben nach Max Reinhardt beantragte Grundstücksrestitution. Erst ab Ende Januar 2000 finden sich Hinweise in den Akten, dass das LAROV nun eine Unternehmensrestitution prüfte. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch schon mit den Erben und Herrn Müller-Spreer Einvernehmen zu einer gütlichen Einigung Seiten des Landes erzielt worden.

Nachdem sich die Beteiligten auf dieses Tauschgeschäft geeinigt hatten, wurde vom LAROV eine Unternehmensrestitution gegenüber den Erben ins Gespräch gebracht, die diese zunächst ablehnten. Zumal sie schon einen Erstvertrag mit Müller-Spreer geschlossen hatten, von dem das Land wusste, ihn aber nur in Auszügen kannte.

Nachdem sich die Erben dann auf eine Unternehmensrestitution einließen, stellte Herr Rechtsanwalt Beiten, Anwalt der Erben, 66 Mio. DM Ausgleichsforderungen in den Raum.

Daraufhin finden sich in den Akten der Senatsverwaltung für Finanzen/LAROV Vermerke mit Angaben von Ausgleichszahlungen. Diese beginnen mit Summen von 120 Mio. DM und enden bei der Vorlage ans AGH bei 60 Mio. DM. Berechnungen, Herleitungen oder Überprüfungen dieser Zahlen finden sich nicht in den Akten. Auch konnten die Zeugen nicht erklären, wie sie damals zu diesen Zahlen gekommen waren.

Auf Nachfragen bestätigten Mitarbeiter des LAROV, dass man in der Abteilung Unternehmensrestitution nie eine tatsächliche Unternehmensrestitution durchgeführt habe und auch froh war, diese nicht durchführen zu müssen. Warum dann trotzdem Werte in den Raum gestellt wurden, blieb unklar.