Fördermittel

Kostengruppen in den Anlagen 8.14 bis 8.19 dargestellt. Die bezirklichen Einnahmen resultieren im Wesentlichen aus der Erhebung von Ausgleichsbeträgen, bei den Einnahmen bei Kapitel 1295 handelt es sich zum größten Teil um Rückführungen von Städtebauförderungsmitteln, die im Zuge der Abrechnung der Sanierungsverträge ermittelt werden.

Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB

Die Rückflüsse aus der Erhebung der Ausgleichsbeträge sind zu einem wichtigen Bestandteil der Finanzierung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen geworden, da diese Einnahmen wieder in den bestehenden Sanierungsgebieten der Bezirke zweckgebunden als Ausgaben eingesetzt werden können.

Die Grundlage für die Berechnung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung in Berlin sind die am 30.04.2003 in Kraft getretenen "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und zur Festsetzung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 bis 155 des Baugesetzbuches (AV Ausgleichsbeträge)".

Die Ausführungsvorschriften wurden 2008 neugefasst und traten am 21.02.2009 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft.

Im Berichtszeitraum wurden durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen rund 13,6 Mio. Einnahmen erzielt.

Die Darstellung der Einnahmen bezieht sich auf alle Sanierungsgebiete, einschließlich der beendeten Maßnahmen des alten 1. und 2. Stadterneuerungsprogramms Berlin West.

Die Einnahmen sind für abgestimmte investive Maßnahmen der öffentlichen, sozialen und kulturellen Infrastruktur und des öffentlichen Wohnumfeldes (z.B. öffentlicher Straßenraum, Fußwege, Stadtplätze, öffentliche Grün- und Freiflächen, Spielplätze) einzusetzen. Förderfähig sind nur Vorhaben, die in die jährlich fortzuschreibende Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB mit Priorität aufgenommen wurden. Der zweckentsprechende Einsatz der Mittel ist von den Bezirken gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu belegen.

Zusätzlich berichten die Bezirke einmal jährlich über die Höhe der festgesetzten und der vertraglich vereinbarten Ausgleichsbeträge. Insgesamt wurden bisher in den 11 aufgehobenen Gebieten des Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms ca. 8 Mio. festgesetzt und ca. 13,2 Mio. über vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern geregelt (Anlage 8.20).

In den noch bestehenden 11 Sanierungsgebieten sind für Grundstücke, die gem. § 163 BauGB vorzeitig aus der Sanierung entlassen wurden, ca. 2,6 Mio. Ausgleichsbeträge festgesetzt und über einen Betrag von ca. 22,1 Mio. vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern getroffen (Anlage 8.21).

Einsatz von Mitteln der Europäischen Union

Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) erhält Berlin Fördermittel der Europäischen Union.

Ziel der EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013 ist die nachhaltige Stabilisierung und Entwicklung von Stadteilen und Quartieren mit einer stärkeren Ausrichtung auf die Verbesserung der Lebenschancen durch Förderung von Bildung, Erwerbsarbeit und Integration.

Zukunftsinitiative Stadtteil

Die Mittel des EFRE Strukturfonds „städtische und lokale Infrastrukturen" werden in Berlin über die Zukunftsinitiative Stadtteil ­ZIS­ mit den Teilprogrammen Soziale Stadt, Stadterneuerung, Bildung im Quartier und Stadtumbau ausgereicht.

Die ZIS dient der Verbesserung der Beschäftigungspotentiale in den Quartieren durch lokale Netzwerkbildung und wissensorientierte Infrastrukturen, u.a. zur

· Stabilisierung der Berliner Bevölkerung und dem Erhalt der sozialen Mischung durch die Gewährleistung eines gleichen Zugangs zu Beschäftigung und öffentlichen Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von Wohnort, sozialem Status und ethnischer Herkunft,

· Verringerung von Flächenverbrauch und regionalen Verkehrsbelastungen durch Revitalisierung brach gefallener Flächen als (Experimentier-) Räume, insbesondere für Forschung, Gewerbe und Dienstleistungen,

· Verbesserung der Qualität der städtischen Umwelt.

Die ZIS ist eingebettet in die Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung.

Für die Förderperiode 2007­2013 stehen insgesamt rund 151 Mio. bereit. Berlin erhielt für 2008 und 2009 folgende Mittel.