Entsendung als Nationale Sachverständige END zur Europäischen Kommission Nationale Sachverständige

Maßnahme(n) Zuständigkeit europarelevanten Einrichtungen, insbesondere auch mehrmonatige praktische Auslanderfahrungen) im Masteranforderungsprofil für die Referats- und Abteilungsleitungs- bzw. Amtsleitungsebene einzuarbeiten.

33. Entsendungen als Rotation Entsendungen von Bediensteten zur EU bzw. zu den Europabereichen der Bundesministerien stellen eine Form der Rotation nach § 6 Abs. 2 VGG dar. Es ist für das Land Berlin einheitlich zu definieren, welche konkreten Einsätze als Rotation anerkannt werden und dass Zeugnisse aus Rotationsstationen bei Beförderungen bzw. Stellenauswahlentscheidungen einbezogen werden müssen.

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5 Anhang: Entsendungsmodelle1 2

a. Entsendung als „Nationale Sachverständige" (END) zur Europäischen Kommission Nationale Sachverständige bzw. Nationale Expertinnen und Experten (frz. Expert National Detache, END) sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Verwaltungen, des Privatsektors und gemeinnütziger Organisationen der Mitgliedsstaaten der EU, die ihr fachspezifisches Wissen einbringen, indem sie die Beamtinnen und Beamten sowie die Zeitbediensteten der Europäischen Kommission unterstützen.

Die Europäische Kommission schreibt diese END-Stellen ihrer Generaldirektionen etwa monatlich aus. Die Mitgliedstaaten der EU haben die Möglichkeit, ihre Bediensteten für einen befristeten Zeitraum (sechs Monate bis zwei Jahre mit einer maximalen Verlängerung auf vier Jahre) als END zur Europäischen Kommission zu entsenden. Für Berliner Landesbedienstete soll der Zeitrahmen in der Regel zwei Jahre betragen.

Während der Entsendungszeit bleiben die ENDs Bedienstete des Landes Berlin, welches auch weiterhin die Dienstbezüge zahlt; die Europäische Kommission gewährt ein Tagegeld. Für Vertretungskräfte der entsandten Dienstkräfte können Mittel aus dem Stellenmittelpool Europa (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2007 zur „Fortführung und Anpassung des Stellenmittelpools Europa") beantragt werden.

Für einen Einsatz als END kommen Bedienstete der öffentlichen Verwaltung eines Mitgliedstaates, deren Status mit dem Status der Laufbahngruppen A (höherer Dienst) und B (gehobener Dienst) der Europäischen Union vergleichbar ist, in Betracht, sofern sie eine administrative, wissenschaftliche oder technische Referenten- oder Kontrolltätigkeit ausüben und eine entsprechende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren aufweisen können. Weitere Voraussetzung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber in einer Gemeinschaftssprache gute und in einer weiteren Gemeinschaftssprache zumindest ausreichende Kenntnisse nachweisen können.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird nachfolgend einheitlich von der Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Dieses ist nicht die Entsendung im dienst- und arbeitsrechtlichen Verständnis. Die dienst- und arbeitsrechtliche Umsetzung der Maßnahme richtet sich auf Grund der Bedingungen im Einzelfall nach den beamten- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt dieses regelmäßig durch Abordnung, Zuweisung nach § 123a Beamtenrechtsrahmengesetz, Sonderurlaub nach der Sonderurlaubsverordnung, Entsendung nach den Entsenderichtlinien oder Beurlaubung nach den Beurlaubungsrichtlinien. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin können gemäß § 12 Abs. 2 BAT/BAT-O bzw. § 9 Abs. 6 Unterabs. 2

BMT-G/BMT-G-O abgeordnet oder zugewiesen werden oder unter der Gewährung von Sonderurlaub ohne Bezüge nach Maßgabe der Entsendungsrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung entsandt werden. Die Ausübung einer Beratertätigkeit kann ggf. auch im Rahmen einer Nebentätigkeit/ Nebenbeschäftigung in Betracht. kommen, mithin einer Tätigkeit außerhalb der Erfüllung der dem Land Berlin arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung (z. B. bei einer tageweisen Abwesenheit und/oder wenn dienstliche Belange einer Abwesenheit während der Dienstzeit nicht entgegenstehen). Welches Rechtsinstitut konkret in Betracht kommt, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalls.

Bei Fragen zu den einzelnen Entsendungsmodellen wenden Sie sich an: RBm ­ Senatskanzlei ­ Referat für Angelegenheiten der EU, Frau Sandra Woiton.

b. Entsendung im Rahmen der „Stages-Programme" zur Europäischen Kommission

Die "Stages-Programme" der Europäischen Kommission umfassen folgende Varianten:

- Nationale/r Sachverständige/r in beruflicher Weiterbildung (ehemals „stage structurel" (bis zu fünf Monate),

- „Erasmus for officials" (zehn Tage Kurzzeitpraktikum),

- "Stage Atypique" (mehrere Monate) und bieten „Praktikantinnen und Praktikanten" aus den nationalen Verwaltungsstrukturen, d. h. Bediensteten im Verwaltungsdienst von Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, die Möglichkeit, ein zeitlich befristetes Praktikum zu Europäischen Angelegenheiten bei den Dienststellen der Europäischen Kommission abzuleisten.

Das Praktikum unterscheidet sich von einer Entsendung als END durch seine kurze Dauer. Die Entsendung (außer im Rahmen des „Stage Atypique") erfolgt zu zwei festen Terminen und die Ausschreibung und Auswahl wird über das Vorsitzland der Europaministerkonferenz und das Auswärtige Amt vorgenommen.

Die Dienststelle zahlt während der Entsendungszeit die Dienstbezüge weiter, für Vertretungskräfte der entsandten Dienstkraft sowie für die Zahlung der Auslandsdienstbezüge nach § 52 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) können Mittel aus dem Stellenmittelpool Europa (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2007 zur „Fortführung und Anpassung des Stellenmittelpools Europa") beantragt werden.

Das Programm richtet sich vornehmlich an jüngere Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die sich in der ersten Karrierehälfte des höheren Dienstes befinden und über sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Englisch und/oder Französisch verfügen. Außerdem darf keine vorherige Anstellung bei einer EU-Institution (auch kein Praktikum) bestanden haben.

c. Entsendung zum Büro des Landes Berlin bei der EU

Das Büro des Landes Berlin ist als Referat Teil der Abteilung für Bundes- und Europaangelegenheiten der Senatskanzlei und versteht sich als Ohr und Stimme des Landes Berlin in Brüssel. Eine erfolgreiche Mitwirkung am europäischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess setzt eine frühzeitige Analyse der aktuellen Entwicklungen und eine umfassende Information der Adressaten in Berlin voraus. Informiert wird über neue Planungen und Konzepte in den europäischen Institutionen, über Entscheidungen, Maßnahmen und Programme. Darüber hinaus vermittelt das Berliner Büro Positionen und Stellungnahmen des Landes Berlin zu europapolitischen Themen gegenüber Entscheidungsträgern der europäischen Institutionen.

Das Büro des Landes Berlin bei der EU verfügt über fünf Planstellen, davon zwei im Sekretariat. Darüber hinaus arbeiten derzeit vier von Senatsverwaltungen und Bezirken abgeordnete Referentinnen und Referenten im Berliner Büro.