Hochschule

Die Dienststelle zahlt während der Entsendungszeit die Dienstbezüge weiter, für Vertretungskräfte der entsandten Dienstkraft sowie für die Zahlung der Auslandsdienstbezüge nach § 52 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) können Mittel aus dem Stellenmittelpool Europa (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2007 zur „Fortführung und Anpassung des Stellenmittelpools Europa") beantragt werden.

Vorausgesetzt werden neben Kenntnissen der Gemeinschaftsinstitutionen und ihrer Funktionsweise, gute bis sehr gute englische und/oder französische Sprachkenntnisse sowie interkulturelle Kompetenz.

d. Entsendung zur Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (StäV) und zu Bundesministerien

Die Entsendung von Landesbediensteten zu Ministerien der Bundesregierung, bei denen sie mit europäischen Fragestellungen konfrontiert sind, und zur Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU (StäV) in Brüssel leistet einen wertvollen Beitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Europafragen. So haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wiederholt ihre Bereitschaft bekundet, qualifizierte Länderbedienstete (Hochschulabschluss) in der Europaabteilung einzusetzen. Diese Entsendungen bieten Berlin die zusätzliche Möglichkeit, in die Europapolitik des Bundes einbezogen zu werden und spezifische Berliner Interessen einzubringen.

Hierbei ist ­ wie der Senat bereits betonte ­ der Standortvorteil Berlins mehr als bisher zu nutzen. Wegen der notwendigen Einarbeitung sollte die Entsendung nicht weniger als ein Jahr dauern. Die Entsendung zur Bundesregierung stellt ebenso eine Chance der europapolitischen Qualifizierung von Bediensteten dar.

Die Dienststelle zahlt während der Entsendungszeit die Dienstbezüge weiter, für Vertretungskräfte der entsandten Dienstkraft sowie für die Zahlung einer evtl.

Ministerialzulage sowie die Auslandsdienstbezüge nach § 52 BBesG können Mittel aus dem Stellenmittelpool Europa (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2007 zur „Fortführung und Anpassung des Stellenmittelpools Europa") beantragt werden.

e. Entsendung zum Länderbeobachter

Der Länderbeobachter ist eine durch Staatsvertrag geschaffene Einrichtung der deutschen Länder mit Sitz in Brüssel. Im Rahmen der Mitwirkungsrechte der Länder in europäischen Angelegenheiten nimmt der Länderbeobachter an den Sitzungen des Rates der EU teil und berichtet hierüber den Ländern. Entsendungen erfolgen bis zu vier Monate und die jährlichen Abordnungsperioden sind der 1. März bis 30. Juni und der 1. September bis 31. Dezember.

Vorausgesetzt werden mindestens der Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit und gute Kenntnisse und Erfahrungen in mehreren Rechts-/Fachgebieten sowie ausreichende aktive und passive Sprachkenntnisse in Englisch und/oder Französisch.

Die Dienststelle zahlt während der Entsendungszeit die Dienstbezüge weiter, für Vertretungskräfte der entsandten Dienstkraft können Mittel aus dem Stellenmittelpool

Europa (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2007 zur „Fortführung und Anpassung des Stellenmittelpools Europa") beantragt werden. Zudem sind während der Entsendungszeit evtl. Stellenzulagen sowie die zustehenden Auslandsdienstbezüge zu zahlen, die aber nach Ende der Entsendungszeit vom Länderbeobachter zurückerstattet werden.

f. Entsendungen im Rahmen des Verwaltungspartnerschaftsprogramms „Twinning"

Zur Umsetzung eines Twinning-Projekts, welches sich ca. über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren erstreckt, ist der Einsatz einer/eines Projektleiterin/Projektleiter, einer Langzeitberaterin bzw. Langzeitberater aus dem Mitgliedsland und aus dem begünstigten Land sowie von mehreren Kurz- und Mittelzeitexpertinnen bzw. -experten unerlässlich.

Die Projektleitung wird meist durch die Referats- oder Abteilungsleitungsebene realisiert. Die Projektleitung ist für die Koordinierung und politische Steuerung des Projektes verantwortlich und nimmt vierteljährlich an den Koordinierungsrunden teil.

Das Vorhandensein von Englischkenntnissen ist hierbei hilfreich.

Die/der Langzeitexpertin/Langzeitexperte (Resident Twinning Adviser - RTA) ist für die gesamte Dauer des Projektes im begünstigten Land tätig. Der RTA ist „Botschafterin/Botschafter" des Projekts, nimmt Repräsentations- und Koordinierungsaufgaben wahr und verfügt über das erforderliche fachliche Know how. Hierbei sind sehr gute englische und/oder französische Sprachkenntnisse erforderlich und Kenntnisse der Landessprache hilfreich.

Die Mittel- und Kurzzeitexpertinnen bzw. -experten sind lediglich für eine kurze Zeitspanne im begünstigten Land, um auf Grund ihrer gründlichen, langjährigen Arbeitserfahrungen für einzelne Module des Projektes Vorträge oder Seminare zu halten. Hierfür sind sehr gute englische und/oder französische Sprachkenntnisse erforderlich sowie Kenntnisse der Landessprache hilfreich.

Die Langzeitexpertin bzw. der -experte erhalten während ihrer Tätigkeit ein tägliches steuerfreies Honorar sowie zusätzlich ein versteuerbares Tagegeld (Höhe abhängig vom begünstigten Land). Darüber hinaus werden Heimreisen und Mietzuschüsse usw. gezahlt.

Die Mittel- und Kurzzeitexpertinnen bzw. -experten erhalten neben ihrem Gehalt/ihrer Besoldung darüber hinaus ein versteuerbares Tagegeld.

Weiteres u.a. zur Frage der Entsendungsform oder auch zur Frage der Abführung der Honorare wird in den Rundschreiben I Nr. 40/2005 und I Nr. 61/2008 geregelt.

g. Hospitationen, Praktika (Austauschmaßnahmen) Hospitationen oder Praktika ins europäische Ausland (Austauschmaßnahmen) zu Institutionen und Behörden der Mitgliedstaaten der EU dienen vor allem dem Kennenlernen von anderen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen sowie der Netzwerkbildung.

Einsatzorte sind innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU, vorrangig sollte hier Polen in Betracht kommen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit eines Einsatzes im Referat für Angelegenheiten der EU der Senatskanzlei.

h. Vertragsbedienstete (Agents contractuels) und Zeitbedienstete bei EUInstitutionen

Bei den Vertragsbediensteten sind zwei Gruppen zu unterscheiden. Bedienstete der ersten Gruppe werden eingestellt für die Arbeit in einer Generaldirektion der Kommission (für manuelle und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten), in Ämtern der Kommission, die einer Generaldirektion unterstellt sind (wie den beiden Ämtern für Infrastruktur, Anlagen und Logistik in Brüssel und Luxemburg und dem Amt zur Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche), in Agenturen (z. B. Europäische Polizeiakademie (CEPOL), Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit (Eurojust), Europäisches Polizeiamt (Europol), Europäische Umweltagentur (EEA), Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) oder auch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)) und in Vertretungen und Delegationen der Kommission. Bei Vertragsbediensteten dieser Gruppe bestehen längerfristige Beschäftigungsaussichten, nach einem ersten befristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer Laufzeit von höchstens fünf Jahren, das höchstens für weitere fünf Jahre verlängerbar ist, können unbefristete Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden.

Bedienstete der zweiten Gruppe werden bei den Generaldirektionen der Kommission eingesetzt, um Kommissionsbedienstete zeitweise zu ersetzen, in Zeiten hohen Arbeitsdrucks den akuten Mangel an EU-Beamtinnen und -Beamten auszugleichen oder befristet Arbeiten durchzuführen und so in besonderen Sachgebieten, für die keine EU-Beamtinnen bzw. -Beamte mit den erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen. Das Beschäftigungsverhältnis dauert höchstens drei Jahre und mindestens drei Monate.

Bedienstete auf Zeit können zur Ausübung sehr unterschiedlicher Aufgaben z. B. zur Besetzung auf Zeit eingerichteter Planstellen oder für fachlich hoch spezialisierte Stellen, zur Behebung von Personalmangel in Fällen, in denen die Reservelisten aus Auswahlverfahren ausgeschöpft sind, für die Büros der Kommissionsmitglieder („Kabinette") oder zur Deckung von Sonderbedarf im Bereich Forschung eingesetzt werden. Die Bestimmungen über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und der Verlängerungsmöglichkeiten sind verschieden, doch lässt sich generell sagen, dass Zeitbedienstete für höchstens sechs Jahre eingestellt werden (außer Zeitbedienstete, die in Büros der Kommissionsmitglieder eingesetzt sind, dort ist die Beschäftigungsdauer an das Mandat des Kommissionsmitglieds geknüpft).

Die Dienststelle zahlt bei beiden Einsatzmöglichkeiten keine Dienstbezüge und/oder Auslandsdienstbezüge. Die Vergütung hängt in der jeweiligen Funktionsgruppe und von der Berufserfahrung ab.

Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission in letzter Zeit verstärkt Stellen, die bisher als END-Stellen ausgeschrieben wurden, als Vertragsbedienstetebzw. Zeitbedienstete-Stellen ausgeschrieben hat, ist auch diese Einsatzart aus den vorgenannten Gründen für Berliner Dienstkräfte von besonderer Bedeutung.