Kitas

Möglichkeit, eine Betreuung ab 6.00 Uhr bzw. von 16.00-18.00 Uhr und in den Ferien kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen, sofern ein Bedarf nachgewiesen werden kann.

Förderung und Betreuung behinderter Kinder Integrativ beschulte Kinder, die den Personengruppen des § 35a SGB VIII bzw. den §§ 53, 54 SGB XII angehören, erhalten einen erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Personalzuschlag.

Zum Ausgleich des erhöhten Betreuungsbedarfs für Schüler/innen mit festgestelltem Integrationsbedarf werden 0,125 Erzieherstellen pro Schüler/in zusätzlich bereit gestellt (AKinder). Bei wesentlich erhöhtem Bedarf an pädagogischer Hilfe werden gemäß § 16 Abs. 2 VOKitaFöG 0,5 Erzieherstellen pro Schüler/in zusätzlich bereit gestellt (B-Kinder). Die Feststellung über die Zugehörigkeit zu den Personengruppen gemäß SGB erfolgt durch die jeweils zuständigen Stellen in den Bezirksämtern. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des sonderpädagogischen Gutachtens und von ggf. vorhandenen Gutachten aus den Kitas wird durch die Schulaufsicht der erhöhte Betreuungsbedarf festgestellt.

Die Personalausstattung erfolgt für Schulen, die mit Personal des öffentlichen Trägers arbeiten, gruppenbezogen, die Personalausstattung für Berlin insgesamt wird auf den Bedarf des Vorjahres begrenzt. Im Schuljahr 2009/2010 steht gemäß Verwaltungsvorschriften zur Ausstattung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen ein Gesamtstellenvolumen von rund 313 VZE für Facherzieher/innen für Integration in Grundschulen zur Verfügung. Der aus den Regionen gemeldete und gemäß Rundschreiben Nr. 14/2006 festgestellte Bedarf wird für Schüler/innen mit festgestelltem Integrationsbedarf mit rund 152 VZE und für Schüler/innen mit wesentlich erhöhtem Integrationsbedarf mit 170 VZE (insgesamt rund 322 VZE) angegeben.

Schulen, die mit einem freien Träger kooperieren, erhalten den Personalzuschlag in Mitteln auf das Kind bezogen. Eine Begrenzung besteht nicht. Im Schuljahr 2009/2010 stehen für diese Schulen für Schüler/innen mit erhöhtem Personalbedarf rund 45 VZE, für Schüler/innen mit wesentlich erhöhtem Personalbedarf rund 61 VZE (insgesamt rund 106 VZE) zur Verfügung. 355 VZE.

Ganztag und Inklusion

Für inklusive Unterrichts- und Erziehungssettings sind verlässliche Rahmenbedingungen, gut strukturierte, anregende, aber auch Sicherheit gebende Lernumgebungen, feste Bezugspersonen, ein gut kooperierendes Pädagogenteam und ausreichend Zeit für einen Wechsel von gemeinsamen Lernphasen, individueller Förderung und Entspannung von großer Wichtigkeit. Deshalb bietet sich für inklusive Grundschulen das Konzept der gebundenen Ganztagsschulen an. Über die Unterrichtsphasen hinaus ist es unabdingbar, dass auch im Ganztagsbereich fachlich qualifiziertes Personal auf die besonderen zusätzlichen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen eingeht. Unter Berücksichtigung der UN-BRK, des Leitbildes für die offene Ganztagsgrundschule und der SopädVO werden dafür folgende Ziele definiert:

· Würde und Selbstwertgefühl der Kinder zur vollen Entfaltung bringen

· Bestmögliche schulische und soziale Entwicklung sichern

· Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile vornehmen

· Gesellschaftliche Teilhabe und selbständige Lebensgestaltung entwickeln und sichern

· Eigenaktivitäten der Kinder fördern

· Kompetentes Freizeitverhalten entwickeln

· Unterstützung bei Beeinträchtigungen der motorischen, sensorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten bieten

· Dialoggerichtete Anleitung zum Auf- und Ausbau von sprachlichem Handeln und der Kommunikationsfähigkeiten zur Bewältigung alltäglicher Bewährungssituationen geben,

· Weitere Lernhilfen zur Unterstützung der Bildungsziele der allgemeinen Schule zur Verfügung stellen.

Deshalb ist es notwendig, an inklusiven Ganztagsschulen pädagogisches Personal mit der Zusatzqualifikation „Facherzieherin für Integration" einzusetzen, um die erhöhten Anforderungen abdecken zu können. Sie benötigen:

· Grundkenntnisse zu Theorien und Modellen inklusiver Pädagogik

· Grundlegendes Wissen zur Kindesentwicklung, Erkennen von Auffälligkeiten in Entwicklungsprozessen, insbesondere zu den Förderschwerpunkten LES

· Strategien zur Prävention und Intervention bei Risikolagen

· Kennen und /oder Entwickeln von Konzeptionen inklusiver Pädagogik

· Kenntnisse zur Förderdiagnostik und Umsetzung der pädagogischen Inhalte in die Förderplanung

· Befähigung zur Auswahl besonderer Fördermaßnahmen

· Führen von Lerndokumentationen

· Befähigung zur partnerschaftliche Kooperation mit Eltern in allen relevanten Bereichen

· Strategien zur Kooperation mit anderen am Erziehungsprozess beteiligten Institutionen

· Fähigkeit zur multiprofessionellen Teamarbeit

Darüber hinaus ist für die Sekundarstufe I, insbesondere die ISS, im Rahmen des Ganztags das Themenfeld „Übergänge/Berufsorientierung" zu beachten.

Kosten:

Ganztagsangebote Jahrgangsstufen 1-6

Im Schuljahr 2009/2010 nehmen 68.484 Kinder der Grundschulen und 3.447 Kinder der entsprechenden Altersstufen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der ergänzenden Förderung und Betreuung gem. § 19 Abs. 6 SchulG teil.

Annahmen:

· 75 Prozent der derzeit 3.447 an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt betreuten Kinder haben einen erhöhten Personalbedarf (AKinder) und 25 Prozent haben einen wesentlich erhöhten Personalbedarf (B-Kinder).

Von 3447 Sch. an Förderzentren sind dann 2585 A-Kinder und 862 B-Kinder.

· 68.484 + 2.585 = 71.069 Sch. bilden die Basiszahl für die Berechnung des zukünftigen Personalbedarfs für die Inklusion der Schüler/innen LES in Grundschulen bei einer Umsteuerung von 100 Prozent der LES Schüler/innen.

· 4,5 Prozent der zukünftig inklusiv an Grundschulen betreuten 71.069 Kinder haben sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache.

· Für 2585 Schüler/innen, die sich derzeit noch in Förderzentren befinden, erhöht sich der Grundbedarf. In der Annahme, dass diese Schüler/innen zukünftig eine gebundene Ganztagsschule besuchen, werden 63 VZE = 2,9 Mio. zusätzlich benötigt.

· 4,5% von 71.069 Sch. = rund 3.198 Sch. können einen erhöhten Personalbedarf haben.

· Dadurch entsteht rechnerisch ein Bedarf von ca. 400 VZE für Facherzieher/innen für Integration nach Umsteuerung (3.198x 0,125= 399,75) für A-Kinder.

Dem steht gegenüber: