Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen verlangt nach § 7 Abs

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Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ über die Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichshagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II

Der Senat von Berlin InnSport - IV B 34 Tel.: 90223 (9223) - 2967

An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung 1. über die Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichshagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II

A. Problem:

Der Bezirk Treptow-Köpenick beabsichtigt, drei Sporthallen aufzugeben. Ziel ist, zwei kleine, im Innern der Schulgebäude liegende Sporthallen als Mehrzweck- und Speiseraum (Mensa) umzunutzen, ferner der Abriss einer freistehenden Sporthalle. Die Maßnahmen basieren auf bewilligten Planungen im Rahmen des Konjunkturprogramms II, die den Neubau von zwei Sporthallen beinhalten.

Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen verlangt nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) das Feststellen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

B. Lösung:

Es handelt sich bei den vorgesehenen Maßnahmen (Abriss, Umnutzung, Neubau) um Sporthallen auf Schulstandorten

· Aßmannstr. 10 und 11

· Bruno-Wille-Str. 37/ 39

· Rahnsdorfer Str. 35, die alle entlang der horizontalen Mittelachse des Siedlungsgebietes Friedrichshagen liegen.04.2010 in Verbindung mit nachgereichten Schreiben wie folgt:

Der im Rahmen des Konjunkturprogramms II beantragte Neubau von zwei Sporthallen wurde seitens der zuständigen Senatsverwaltung genehmigt. Die neuen standard- und bedarfsgerechten Hallen sollen die vorhandenen ersetzen. Diese sind, gemessen an der Schülerzahl, zu klein und unter sportfunktionalen Gesichtspunkten unzweckmäßig, verfügen über unzureichende sanitäre und Umkleide-Einrichtungen 4 und wären ohne erhebliche bauliche und/oder energetische 5

Verbesserungsmaßnahmen nicht länger haltbar. Insbesondere auch eignen sich zwei der Hallen aufgrund ihrer Lage innerhalb des jeweiligen Schulgebäudes 6 hervorragend für einen Umbau als dringend benötigte Speise- und Mehrzweckräume. Bisher waren diese im Kellerbereich 7 oder in einem veralteten Leichtbaucontainer auf dem Schulhof 8 untergebracht.

Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Sporthallen ­ für die Standorte Aßmannstr. am 01.04. und Rahnsdorfer Str. 35 am 01.07.2011 vorgesehen -, ist die Aufrechterhaltung des bisherigen schulischen und außerschulischen Sportbetriebs durch vorübergehende und dauerhafte Verlegung in umliegende Sporthallen wie folgt gewährleistet: Wilhelm-Bölsche-Schule: Ahorn-Schule, Peter-Hille-Str.118 sowie FriedrichshagenerSchule, Peter-Hille-Str. 7.

Gerhart-Hauptmann-Schule: Filiale der Ahorn-Schule, Stillerzeile 100 und Kleinsporthalle Bruno-Wille-Str. 37, 39 bis Fertigstellung der Sporthalle Aßmannstr. 10.

Müggelsee-Schule: Kleinsporthalle Bruno-Wille-Str. 37, 39 bis Fertigstellung der Sporthalle Aßmannstr. 10.

Die dauerhafte Verlegung des schulischen Sportbetriebs der Gerhart-Hauptmann-Schule ist einvernehmlich bezogen auf die Abrisssporthalle Rahnsdorfer Str. 39 bereits im Dezember 2009 und der Wilhelm-Bölsche-Schule im April 2010 vollzogen worden. Für den Sportbetrieb der Innensporthalle Bruno-Wille-Str. 37/39 ist sie voraussichtlich ab April 2011 möglich.

Für den außerschulischen Sport stehen den Vereinen bezirkliche Sporthallen mit freien Kapazitäten in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die Tonnensporthalle war bisher bereits in den Wintermonaten an Sportvereine nicht mehr vergeben worden.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind in allen Fällen insofern erfüllt, als die jeweiligen Umnutzungen aus dem Bestand entwickelbar sind. Auch die Finanzierung der Abriss-, Umbauund Neubaumaßnahmen ist gesichert. Die Grundstücke verbleiben nach ihrer Umnutzung im derzeitigen Fachvermögen. Auf dem Schulgrundstück Aßmannstr. 10 bleibt es bei der SportplatzNutzung, hinzu kommt der Sporthallen-Neubau.