Ethnische und rassistische Diskriminierungen sind nicht einfach voneinander abzugrenzen

Arbeitsdefinitionen Kurzdefinition:

Dem "Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung" von 1965 zufolge kann diese Form der Diskriminierung als Unterscheidung, Ausschluss, Beschränkung oder Bevorzugung definiert werden, "die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird." Rassistische Diskriminierung knüpft häufig an die wahrgenommene Hautfarbe von Menschen oder ihre äußere Erscheinung an. Opfer rassistischer und ethnischer Diskriminierung werden aber auch Menschen aufgrund der ihnen (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Migrationshintergrund, ihrer Sprache, ihrer Religion oder Weltanschauung. Rassismus als Ideologie unterteilt Menschen in homogene Gruppen und bewertet die so konstruierten Gruppen als höherwertig bzw. minderwertig.

Ethnische und rassistische Diskriminierungen sind nicht einfach voneinander abzugrenzen. Oftmals werden die beiden Begriffe synonym verwendet. Rassismus zeigt sich heutzutage nicht mehr nur in Form von biologistischen Erklärungsmustern ("Rassekonstruktionen"), sondern vermehrt in der Form, dass (angebliche) kulturelle Unterschiede zur Begründung von Abwertung und Ausgrenzung bestimmter Gruppen herangezogen werden.

herangezogen.

Grundlage von Rassismus und ethnischer Diskriminierung ist die Bewertung von Unterschieden zwischen Menschen oder Gruppen als wesensmäßig andersartig, minder- oder höherwertig. Die UNESCO hat bereits 1950 darauf hingewiesen, dass die Terminologie "Rasse" für einen sozialen Mythos steht, der ein enormes Ausmaß an Gewalt verursacht hat.3

Rassismus und ethnische Diskriminierung müssen im jeweiligen gesellschaftlichen Zusammenhang und unter Berücksichtigung bestehender Machtverhältnisse betrachtet werden. Eine wesentliche Komponente rassistischer und ethnischer Diskriminierung ist die des strukturellen Ungleichgewichts in der Definitionsmacht über Normalität und Abweichung, über Anerkennung und Abwertung zwischen denen, die Rassismus und ethnische Diskriminierung ausüben und denen die davon negativ betroffen sind. Hieraus können soziale und ökonomische Ungleichheits- und Machtverhältnisse resultieren, die Rassismus und ethnische Diskriminierung verfestigen. Rassistische und ethnische Diskriminierung sind zugleich mit der Annahme einer Höherwertigkeit derjenigen Gruppe verknüpft, von deren Position aus rassistische Abwertungen stattfinden.

Rassistische und ethnische Diskriminierungen können sich mit Abwertung, Ungleichbehandlungen und Ausgrenzungen aufgrund des sozialen Status, des Familienstandes, des Aufenthaltsstatus, des Geschlechts, der körperlichen und psychischen Konstitution, des Alters, der sexuellen Identität und vielen weiteren Aspekten verbinden. Menschen können Opfer von unterschiedlichen Diskriminierungen gleichzeitig sein. Aufgrund mehrdimensionaler Diskriminierungen können sie jeweils unterschiedlich von Rassismus betroffen sein. Dementsprechend kann es keine einfache, einheitliche Definition von Rassismus geben. Vielmehr ist von einer Vielzahl von Rassismen bzw. von Rassismus und ethnischer Diskriminierung als Phänomenen mit unterschiedlichsten Ausprägungen auszugehen. Den verschiedenen Ausprägungen von Rassismus sind die folgenden Mechanismen gemeinsam: eine Aberkennung grundlegender Rechte auf Gleichbehandlung, eine Verletzung der Würde, Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen, und/oder die soziale wie ökonomische Marginalisierung von einzelnen Menschen oder von Gruppen.

Rassismus und ethnische Diskriminierung können als direkte oder indirekte ­ d.h. als unmittelbare oder mittelbare ­ Form der Diskriminierung in Erscheinung treten.

Als unmittelbare Form finden sie sich in Handlungen und (Gewalt)Taten, Äußerungen oder Einstellungen Einzelner oder von Gruppen. Rassismus und ethnische Diskriminierung finden mittelbar statt, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen oder Gruppen wegen eines oder mehrerer der genannten Merkmale benachteiligen. Zudem kann rassistische und ethnische Diskriminierung durch Regeln oder Zustände in einer Gesellschaft, sowie durch amtliche (Sprach)Regelungen und Verwaltungshandeln, strukturelle Verfestigungen erfahren.

3. Erstellungskonzept:

Die Empfehlung, einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung für die Berliner Verwaltung zu erstellen, wurde im Juni 2007 vom Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen beschlossen. Diese Empfehlung hat der Senat aufgegriffen und der, bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angesiedelten, Landesantidiskriminierungsstelle die Federführung für die Erstellung übertragen.

Das zentrale Ziel des Berliner Aktionsplans besteht in der Prävention und Bekämpfung von Rassismus und ethnischer Diskriminierung durch die Berliner Verwaltung. Das hier vorgelegte erste Maßnahmenpaket fokussiert in erster Linie auf den Arbeits- und Handlungsfeldern der Senatsverwaltungen. Dabei verfolgt der Landesaktionsplan die folgenden Ziele:

die Sensibilisierung der Verwaltung für vorhandene Diskriminierungsstrukturen,

die Bestandsaufnahme bereits vorhandener Strategien und Maßnahmen,

die Bedarfsermittlung sowie

die Entwicklung und Umsetzung ergänzender bzw. neuer Maßnahmen.

Der Senat verfolgt bei der Erstellung des Berliner Aktionsplans gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung einen partizipativen, dialogorientierten und transparenten Ansatz. Dieser basiert auf den folgenden Leitprinzipien: Beteiligung ermöglichen, Kommunikationswege sichern, Qualitätsmanagement umsetzen, Ressourcen beachten und Verbindlichkeit gewährleisten. Dabei lauteten die Leitfragen für den Erstellungsprozess:

Welche verwaltungs-, politik- und organisationsimmanenten Strukturen müssen verändert werden, um Rassismus und ethnische Diskriminierung zu verhindern?

Welche konkreten Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um Rassismus und ethnischer Diskriminierung präventiv begegnen zu können?

Auf Grundlage einer von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Expertise und den Empfehlungen des Landesbeirates wurden zunächst die folgenden Handlungsfelder in den Fokus genommen: Arbeit, Bildung, Frauen, Gesundheit, Polizei, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Antidiskriminierung, Integration, Justiz, Öffentlichkeitsarbeit, Soziales, Wohnungsmarkt, Wirtschaft.

Der Abstimmungsprozess mit den Senatsverwaltungen und NGOs ist konzeptionelles Kernelement und wurde insbesondere mit folgenden Methoden umgesetzt:

kontinuierliche bilaterale Arbeitstreffen mit den Verantwortlichen der Verwaltungen

inhaltliche Beteiligung von mehr als 100 NGOs im Rahmen von Workshops

Einbindung des Migrationsrates in Berlin-Brandenburg in den gesamten Prozess.