Abberufung

Abberufung - rechtlich verbindliche Festlegung eines zuständigen Leiters, mit der die Wahrnehmung der einem Mitarbeiter oder anderem Werktätigen durch Berufung übertragenen Funktion beendet wird; i. e. S. Rechtsform der Beendigung eines durch Berufung begründeten und mit der Ausübung spezieller Aufgaben, Rechte und Pflichten verbundenen Arbeitsrechtsverhältnisses zwischen einem Werktätigen und einem staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organ, einem volkseigenen Betrieb oder Kombinat oder einer staatlichen Einrichtung. Verfahren, Formerfordernisse und Fristen der Abberufung sind in speziellen- Rechtsvorschriften näher ausgestaltet.