Abbruch, Abriss

Abbruch, Abriss: Abtragen von nicht mehr benötigten oder funktionsuntüchtigen Bauwerken und Bauwerksteilen. Mit der Durchführung von Abbrucharbeiten oder Abrissarbeiten betraute Werktätige müssen mindestens 18 Jahre alt sowie auf Bautauglichkeit untersucht worden sein und dürfen die Arbeiten nur unter ständiger Leitung einer erfahrenen Aufsichtsperson durchführen. Vor Beginn sind die Bauwerksteile auf ihre Tragfähigkeit und Standsicherheit zu überprüfen, gegebenenfalls durch Absteifungen zu sichern. Der umgebende Raum ist für den Verkehr zu sperren, wobei der abgesperrte Raum um ein Viertel größer sein muss als die Höhe des Bauwerksteils über Planum. Sind keine Arbeitsgerüste vorhanden, so müssen die Abbrucharbeiter durch Fallschutzmittel gesichert werden. Ab Windstärke 8 sowie bei Einbruch der Dunkelheit sind Abbrucharbeiten (Abrissarbeiten) einzustellen.