Abfertigung im Berufsverkehr

Abfertigung im Berufsverkehr, vereinfachte, Fahren auf Betriebsausweis - Abfertigungsverfahren im Berufsverkehr der Eisenbahn, im Kraft- und städtischen Nahverkehr, bei dem der Betriebsausweis mit entsprechenden Eintragungen als Fahrausweis dient. Die Abfertigung im Berufsverkehr bietet den Werktätigen erhebliche Erleichterungen und dient zur Rationalisierung der Abfertigung bei den Verkehrsträgern. Langfristige Vereinbarungen über Abfertigung im Berufsverkehr werden zwischen Betrieben bzw. staatlichen Einrichtungen und den Verkehrsbetrieben im öffentlichen Verkehr abgeschlossen. Bei Abfertigung im Berufsverkehr erfolgt die Einziehung der Fahrgelder und die Abrechnung mit den Verkehrsbetrieben durch den Betrieb, in dem der betreffende Werktätige sein Einverständnis erklärt, an diesem Verfahren teilzunehmen. Die benutzte Fahrstrecke wird in seinen Betriebsausweis eingetragen und das Fahrgeld von der Lohnbuchhaltung des Betriebes einbehalten.