Abfertigung

Abfertigung - zusammenfassende Bezeichnung für Tätigkeiten während der Anfangs- und Endoperationen sowie teilweise bei der Durchführung des Transportprozesses. Abfertigung umfasst a) Überprüfung der Voraussetzungen für Durchführung des Beförderungsprozesses im Personenverkehr (z. B. Vorlage gültiger Reisedokumente) bzw. im Güterverkehr (z. B. Einhaltung der Bestimmungen über die operative Transportplanung, Zulassung der Sendungen hinsichtlich technischer Parameter, von Zollbestimmungen u.a.); b) Abschluss von Beförderungsverträgen im Personenverkehr (durch Ausgabe von Fahrausweisen) und Frachtverträgen im Güterverkehr (durch Ausstellung von Frachtbriefen); c) Ermittlung des Beförderungsweges; d) Berechnung der Transportpreise; e) Buchung und Abrechnung der Beträge; f) Erfassung, Meldung und gegebenenfalls Behebung von Transportunregelmäßigkeiten; g) Erteilen von Auskünften. Abfertigung erfolgt in der Regel bei Einrichtungen der Transportbetriebe (z. B. Fahrkartenausgaben, Güterabfertigungen, Luftfrachtabfertigungen), teilweise aber auch durch Reisebüros, Speditionsbetriebe. - 2. Nachrw. Vorbereiten der Postsendungen zur Beförderung; im Briefverkehr Trennen der Sendungen nach Formaten; Aufstellen, Stempeln, Verteilen, Abbinden, Versacken, Absenden, bes. Behandlung von Eilsendungen, Wertbriefen und gegebenenfalls anderen nachzuweisendem Sendungen; im Kleingutverkehr Sammeln der Sendungen beim Postamt oder bei der Kleingutumschlagstelle; getrennte Abfertigung von Päckchen (einschl. Wirtschaftspäckchen), Sperrgütern, Eil- und Wertsendungen, Paketen (einschl. Wirtschaftspaketen); Entladen, Verteilen, Verladen in Behälter oder gleislose Flurfördermittel, Verladen der Behälter oder der einzelnen Sendungen in die Transportmittel.