Abfertigungsbeschränkung

Abfertigungsbeschränkung - Beschränkung der Abfertigungsbefugnisse im Güter- und Expressgutverkehr der Eisenbahn. Abfertigungsbeschränkung im Güterverkehr enthält der Deutsche Eisenbahn-Gütertarif (DEGT) im Heft 4 (Zulässige Höchstmenge je Frachtstück, Abfertigungsbeschränkung nur auf Wagenladungen, Abfertigungsbeschränkung für bestimmte Güter infolge Fehlens spezieller Rampen). Abfertigungsbeschränkung für Expressgut enthält die Entfernungstafel für den Expressgutverkehr (z. B. Ausschluss bestimmter gefährlicher Güter von der Beförderung, Abfertigungsbeschränkung für lebende Tiere).