Abfindung

Abfindung - Beseitigung von Ansprüchen auf unbefristet wiederkehrende, der Höhe nach unbestimmte oder nicht mehr voll erfüllbare Leistungen durch einmalige Zahlung eines bestimmten, häufig vergleichsweise niedrigeren Geldbetrages oder durch entsprechendes Erbringen einer anderen Leistung. Die Abfindung setzt eine gesetzliche Regelung oder zulässige Vereinbarung der Beteiligten voraus. In sind die Neurerer- und Erfindervergütungen als Abfindung besonderer Art geregelt.