Abführungen

Abführungen, haushaltswirksame, Haushaltsabführungen - im Berichts-(Abrechnungs-)Zeitraum tatsächlich geleistete Zahlungen an den Staatshaushalt. Sie werden wie folgt ermittelt: erwirtschaftete Beträge + Überhang aus dem Vorjahr - Überhang in das Folgejahr.

Abführungen aus Export und Import Zuführungen und Abführungen aus Export und Import

Abführungen der volkseigenen Wirtschaft - alle finanziellen Verpflichtungen der volkseigenen Wirtschaft gegenüber dem Staatshaushalt zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher bzw. territorialer Aufgaben, deren. Art und Höhe rechtlich geregelt sind.