Abführungsbescheid

Abführungsbescheid - staatliche Einzelentscheidung, mit der für bestimmte Abführungen an den Haushalt die Abführungspflicht begründet, der Höhe nach festgelegt oder festgestellt oder, wenn der Abführungspflichtige den Abführungsbetrag selbständig zur errechnen hat, bestätigt wird. Je nach Regelung sind insbesondere die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte, die Staatliche Finanzrevision und die Preiskontrollorgane für die Erteilung des Abführungsbescheid zuständig. Gegen den Abführungsbescheid ist die Beschwerde als Rechtsmittel gegeben. Die Fälligkeit des Abführungsbetrages kann von der Erteilung, der Übergabe oder Zustellung oder vom Eintritt der Rechtswirksamkeit des Abführungsbescheid abhängen.

Abgabe, ökonomisch begründete Regelungen für die ökonomische Landwirtschaft.