Abgaben

Abgaben - in der bürgerlichen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis allg. gebräuchlicher und herkömmlicherweise auch in weiter verwendeter Sammelbegriff für die vom Staat erhobenen nichtrückzahlbaren Pflichtleistungen. Je nachdem, ob die Zahlung a) ohne unmittelbare staatliche Gegenleistung erfolgt oder b) spezielles Entgelt für die Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen oder Leistungen darstellt bzw. mit der Gewährung bestimmter Rechte oder Vorteile verbunden ist, kann man zwischen generellen Abgaben (Abführungen der Wirtschaft, Steuern und Zölle) und speziellen Abgaben (Gebühren und Beiträge) unterscheiden. Abgaben sind im allgemeinen auf dem Verwaltungswege (unter Ausschluss der ord. Gerichte) beitreibbar. In der Haushalts- und Finanzwirtschaft wird anstelle des Sammelbegriffs Abgaben für die Einnahmen des Staatshaushaltes aus der, VEW, die Steuern von den Genossenschaften, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie von der Bevölkerung, ferner für Zölle, Gebühren und Beiträge meist der Oberbegriff Staatseinnahmen verwendet. Der Begriff Abgaben wird weiterhin für spezifische Abführungen, z. B. produktgebundene Abgaben, Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe, ökonomisch begründete Abgaben, angewandt.