Abgabenhoheit - Abgabenordnung

Abgabenhoheit - Recht eines Staates bzw. staatlichen Unterverbandes (z. B. Land, Gemeinde), sein Abgabensystem selbst zu ordnen und zu regeln, insbesondere über die Einführung, Veränderung und Abschaffung von Steuern u. a. Abgaben sowie die Formen ihrer Erhebung selbst zu beschließen. Finanzhoheit

Abgabenordnungi Abk. AO - grundlegendes Steuergesetz, das die für sämtliche Steuern geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die verfahrensrechtlichen Bestimmungen, zusammenfasst-, deshalb auch als- Steuergrundgesetz bezeichnet. Die Abgabenordnung gilt in der Fassung vom 18.9. 1970:- Sie enthält z. B. die Bestimmungen- über den Steueranspruch, über die Pflichten der Steuerpflichtigen- und- über Steuer- bescheide.