Abholung

Abholung - Entgegennahme des Leistungsgegenstandes durch den Besteller am Sitz des Lieferers. Die Vereinbarung der Abholung bestimmt den Sitz des Lieferers zum Leistungsort und befreit den Lieferer damit von der Versandpflicht. Die Abholung bewirkt den Gefahrübergang. Sie hat zum vereinbarten bzw. vom Lieferer ordnungsgemäß benannten Termin zu erfolgen. Ein Verzug mit der Abholung führt zum Verzug mit der Abnahme.