Abladegeschäft

Abladegeschäft - spezielle Geschäftsart im kapitalistischen Außenhandel für den Export einer Ware von einem überseeischen Hafen zu einem Bestimmungshafen mit einer Ablade- bzw. Lieferklausel. Diese legt fest, dass der Exporteur (Ablader) die Ware innerhalb einer bestimmten Frist im Bestimmungshafen abzuladen hat. Der Käufer erhält die Ware in Gestalt des sie vertretenden Konnossements, ist verpflichtet, die Dokumente anzunehmen, ohne das Eintreffen des Dampfers abzuwarten, und Kasse gegen Dokumente bzw. Dokumente gegen Akzept zu zahlen. Das Abladegeschäft ist daherein sog. Dokumenten- und zugleich ein Fixgeschäft. Wurde die Abladeklausel verletzt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Gegenstand des Abladegeschäft sind vor allem Rohstoffe sowie Nahrungs- und Genussmittel aus überseeischen Ländern. Die sozialistischen Staaten wenden das Abladegeschäft beim Import an, um ihren Handel mit den Entwicklungsländern unabhängig vom Zwischen- bzw. Transithandel auf den westeuropäischen Märkten zu erweitern.