Abrechnung

Abrechnung - rechnerische Ermittlung des Ergebnisses aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen, z. B. Selbstkosten und Erlösen eines Auftrages. I. w. S. wird darunter generell jede Rechenschaftslegung über eine Tätigkeit bzw. einen Vorgang verstanden. Sie kann als zeitraumbezogene Abrechnung für den gesamten Betrieb eine Kontrollrechnung über das Ergebnis einer Periode (z. B. als Jahresbilanz und Jahresergebnisrechnung), als Kostenstellenrechnung (z. B. in der Form des Haushaltbuches) ein kurzperiodischer Nachweis der Effektivität der Arbeit von Kollektiven innerhalb des Betriebes sein. Objektbezogen kann sie als Kostenträgerrechnung, Auftragsabrechnung, Nutzenabrechnung und Leistungsrechnung ausgebildet sein. Die Abrechnung der VEB gegenüber den übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen wird als Berichterstattung bezeichnet. Abrechnung sind an keine Form und an keinen Leitungsbereich gebunden. Sie können zentralisiert (z. B. im Hauptbuchhalterbereich) oder dezentralisiert (in jedem anderen Verantwortungsbereich) erfolgen; dabei ist die Forderung nach Einmaligkeit der Durchführung und Notwendigkeit innerhalb des Analysensystems zu beachten. Rechnungsführung und Statistik