abrechnungsfähige Einheiten

Abrechnungsfähige Einheiten, - die im Wirtschaftsvertrag über die Durchführung der Investition zwischen Investitionsauftraggeber (IAG) und Investitionsauftragnehmer vereinbarten, vom IAG abzunehmenden und zu bezahlenden Investitionsleistungen. Vor der Abnahme der Investitionsleistungen muss ihre Funktions- und Nutzungsfähigkeit nachgewiesen werden. Abrechnungsfähige Einheiten werden unter deal Gesichtspunkt der zeitlichen und räumlichen Konzentration der Investitionsdurchführung, der termin- und qualitätsgerechten Fertigstellung und Übergabe von funktions- und nutzungsfähigen Gebrauchswerten festgelegt. Abrechnungsfähige Einheiten sind in der Regel Investitionsvorhaben sowie gebrauchs- und nutzungsfähige Teilvorhaben (Ausbaustufen) und Objekte. Da die Bezahlung aus Investitionsmitteln nur für abrechnungsfähige Einheiten erfolgt, wird der Auftragnehmer angeregt, seine Leistungen planmäßig zu erbringen.