Abruf

Abruf - empfangsbedürftige Erklärung des Bestellers, durch die ein Liefertermin innerhalb der vereinbarten Leistungszeit bestimmt wird. Der Abruf setzt eine entsprechende Vertragsabrede voraus. Er ist z. B. bei geringem Lagerraum des Bestellers oder bei leichtverderblicher Ware zur Berücksichtigung kurzfristiger Bedarfsschwankungen zweckmäßig. Ohne Abruf darf dann nicht geliefert werden. Wird die vereinbarte Menge nicht innerhalb der Leistungszeit abgerufen, tritt Verzug mit der Abnahme ein.