Absatzorganisation und Bezugsorganisation

Absatzorganisation und Bezugsorganisation, äußere, Abk. äABO - Gesamtheit der im Auftrag der Exporteure oder Importeure im Ausland tätigen Organe und ihr Zusammenwirken bei der rationellen Gestaltung der Absatz- und Bezugsprozesse auf den sozialistischen und nichtsozialistischen Märkten. Die äABO im Außenhandel setzt den Absatz- und Bezugsweg über die Landesgrenzen hinweg bis zum Verbraucher bzw. Hersteller fort, indem der Außenhandelsbetrieb auf der Grundlage des Außenhandelsmonopols im Rahmen der Außenhandelsorganisation verschiedene eigene oder fremde Organe für den Export bzw. Import auf den äußeren Märkten einschaltet. Die hABO entwickelt sich auf der Basis der Arbeitsteilung (Spezialisierung und Kooperation) zwischen Handel und Industrie sowie im Handel. Vor allem die Auswirkungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf die Warenstruktur (gesteigerte Erklärungs- und Kundendienstbedürftigkeit der Erzeugnisse), die zunehmende Arbeitsteilung in der Produktion sowie die Differenzierung in den Bedürfnissen der Anwender und Verbraucher machen die äABO erforderlich. Dabei haben sich auf Grund der spezifischen Belange und Gegebenheiten der Auslandsmärkte - differenziert nach sozialistischen und nichtsozialistischen Märkten - und im Ergebnis von Warenbesonderheiten vielfältige Organe auf den Außenmärkten herausgebildet, die im Rahmen der äABO auf verschiedene Weise miteinander verknüpft werden können, um den Absatz bzw. Bezug rationell und effektiv auch im Ausland zu organisieren. Hierfür bestehen auf den sozialistischen Märkten durch die Existenz zentraler Außenhandelsorgane, großer Industrie-, Groß- und Einzelhandelsbetriebe sowie durch die Planmäßigkeit und Langfristigkeit des Warenaustausches sehr gute Möglichkeiten. Demgegenüber müssen in die äABO auf den nichtsozialistischen Märkten auch Organisationsformen des industriellen und Handelskapitals einbezogen werden. Mit Hilfe der äABO muss eine Vielzahl von Kunden erfasst und den Unsicherheiten des kapitalistischen Handels begegnet werden. Daher gewinnen die eigenen Formen der hABO (z. B. Technisch-kommerzielle Büros, Bevollmächtigter des Generaldirektors, Marktbearbeitungsgruppe) gegenüber den fremden Organen (z. B. Handelsvertreter) an Bedeutung. Gemeinsame Organe der äABO bestehen in Form gemischter Handelsgesellschaften. Das zweckmäßige Zusammenwirken aller dieser Organe wird unter der Leitung des Außenhandelsbetriebes organisiert. Die äABO ist für die Außenhandelsbetriebe ein wichtiges Instrument zur Erfüllung der Export- und Importpläne sowie für die aktive Einflussnahme auf die Tätigkeit der Industriebetriebe und Kombinate im Inland.