Absatzlager

Absatzlager - der Bevorratung von Fertigerzeugnissen (absatzseitige Lagerhaltung) dienendes Lager des Produktionsbetriebes. Die absatzseitige Lagerhaltung von Erzeugnissen ist erforderlich a) für einen wirtschaftlichen Transport (Ansammlung der Fertigerzeugnisse bis zum Erreichen transportgünstiger Versandpartien, d. h. Ausgleich zwischen Produktions- und Versandrhythmus), b) für eine wirtschaftliche Produktion (Ausgleich zwischen Produktions-, Absatz- und Bedarfsrhythmus), c) für einen kontinuierlichen Absatz (Sicherung der ständigen Lieferbereitschaft), d) für die Erhaltung des Gebrauchswertes und des Wertes der Ware (Schutz der Güter vor äußeren Einflüssen, z. B. Witterung). Im Absatzlager werden vor allem Funktionen der Sortimentierung (Zusammenstellung von Absatz- und Handelssortimenten), der Komplettierung und Endbearbeitung erfüllt. In Ausnahmefällen wird der Produktionsprozess für eine gewisse Zeit im Absatzlager fortgesetzt (Reifeprozesse, Beseitigung kleiner Mängel, Bestückung mit einzelnem Zubehör). Der Umfang der absatzseitigen .Lagerhaltung wird durch Normen der Absatzvorräte bestimmt. Absatz, Vorrat.