Absatzorgane

Absatzorgane - Organe der Industrie, die Absatzfunktionen ausüben, d. h. sowohl absatzvorbereitende Aufgaben (Markt- und Bedarfsforschung, Absatzplanung, Anfragen-, Angebots- und Auftragsbearbeitung) als auch absatzseitige Zirkulationsaufgaben (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Lagerhaltung, Verpackung, Versand, Rechnungslegung und Kundendienst) lösen. Absatzorgane sind die betrieblichen Absatzabteilungen und die Absatzabteilungen der VVB. Die Absatzabteilungen der VVB üben vorwiegend leitende, koordinierende, kontrollierende und bilanzierende Funktionen aus. Unter bestimmten Bedingungen (homogenes Produktionssortiment der Branche, gleiche Absatzgebiete und Bedarfsträger, gleiche Absatzwege) können auch Absatzfunktionen der einzelnen Betriebe in den Absatzabteilungen der Erzeugnisgruppenleitbetriebe (Erzeugnisgruppenarbeit) oder der VVB zentralisiert werden. Eine Zentralisierung ist vor allem in Bezug auf die Bedarfs- und Marktforschung, den Kundendienst und die Werbung möglich, kann aber bei Nachweis eines ökonomischen Nutzeffekts auch bis auf die Auftragsbearbeitung, die absatzseitige Lagerhaltung und den Verkauf ausgedehnt werden.