Absatzorganisation

Absatzorganisation - 1. Absatz - 2. Gesamtheit der an der Durchführung des Exportabsatzes beteiligten Organe einschließlich des Systems ihres Zusammenwirkens. In der Absatzorganisation sind verschiedene Absatzwege möglich, die durch das Einschalten einer unterschiedlichen Zahl von Absatzorganen entstehen. Primär ist die Form der Absatzorganisation sozialökonomisch, d. h. durch die jeweiligen Produktionsverhältnisse, bedingt. Weitere Einflussfaktoren sind die konkreten Absatzmodalitäten (z. B. Charakter der Ware, Exportvolumen, Länderbesonderheiten, historisch gewachsene Formen des Exportabsatzes, Absatzkosten); die Funktionen, die im Absatzprozess bis zum Endverbraucher zu lösen sind, und die Struktur der Handelsorgane (Groß-, Einzel-, Export- und Importhandel), die diese Funktionen arbeitsteilig und rationell lösen. Wichtiges Kriterium für die Gestaltung der Absatzorganisation ist, mit einem Minimum an Absatzkosten ein Maximum an Absatzleistungen zu erreichen. Die Absatzorganisation im Außenhandel gliedert sich in innere und äußere, wobei unter innerer Absatzorganisation die möglichen Organisationsformen des Exportabsatzes innerhalb der Volkswirtschaft und unter äußerer Absatzorganisation die verschiedenen Absatzorgane auf den Außenmärkten (Handelsvertreter, gemischte Gesellschaften, Technisch-kommerzielle Büros) und ihr Zusammenwirken verstanden werden. In einem sozialistischen Land ist die Absatzorganisation organischer Bestandteil der rationellen Teilung und Kooperation der gesellschaftlichen Arbeit innerhalb des gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses und Instrument zur Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols. In ist der volkseigene Außenhandelsbetrieb (AHB) die Hauptform in der Absatzorganisation; im Rahmen staatlicher Pläne und auf der Grundlage zentraler handelspolitischer Orientierungen ist er für Anbahnung, Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit den Auslandspartnern verantwortlich. Er gestaltet seine arbeitsteiligen Beziehungen zu den Exportbetrieben durch ein System von Wirtschaftsverträgen. Der AHB unterhält im Ausland eigene Einrichtungen der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation. Infolge der wechselseitigen Beziehungen zwischen Absatz- und Bezugsinteressen entwickelt sich die Absatzorganisation zu einer einheitlichen Absatz- und Bezugsorganisation.