Absatzplan

Absatzplan - durch den Bedarf der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Staates und des Exports begründeter Plan der abzusetzenden Warenproduktion und der erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Zirkulation. Mit dem Absatzplan werden die abzusetzende Warenproduktion für den Inlandsabsatz und den Export nach Erzeugnissen, Mengen, Qualität, Wert, Lieferterminen und Bedarfsträgern, die ständig, periodisch bzw. nach Schwerpunkten durchzuführenden Maßnahmen der Markt- und Bedarfsforschung sowie die absatzseitigen Zirkulationsaufgaben festgelegt und die Aufwendungen für den Absatz sowie die Effektivität der Absatzprozesse geplant. Die Erarbeitung des Absatzplans ist eng verbunden mit der Planung in den Binnen- und Außenhandelsorganen und mit der Materialplanung der produktiven Bedarfsträger. Enge Wechselwirkungen bestehen auch zwischen Absatzplan, Wirtschaftsverträgen und Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung. Der Planteil Absatz des Betriebsplanes besteht aus den einzelnen Teilplänen Absatzplan (Bedarf nach Menge und Wert, abzusetzende Warenproduktion, Bestände an Fertigerzeugnissen zu Beginn und Ende der Planperiode, Verwendung der abzusetzenden Warenproduktion nach Fondsträgern und Bedarfsträgern, Vertragsbindung und Liefertermine), Exportplan (abzusetzende Warenproduktion nach Wirtschaftsgebieten und Ländern, nach Währungsgebieten, Exporterlöse, Exportkosten und Exportrentabilität, Ergebnis aus Export und Angabe der Außenhandelsbetriebe), Plan der Bedarfs- und Marktforschung und Transportplan.