Absatztermin

Absatztermin - vertraglich vereinbarter Zeitpunkt, zu dem die abzusetzenden Produkte an Bedarfsträger oder Handelsorgane zu liefern sind. Der Absatztermin ist so zu vereinbaren, dass der Bedarf zum Zeitpunkt seines Auftretens abgedeckt, die Planaufgaben der produktiven Konsumenten gesichert und eine rationelle Produktionstätigkeit des Lieferers möglich werden. Eine den technisch-ökonomischen Erfordernissen entsprechende Bestandshaltung an Fertigerzeugnissen ist dazu unerlässlich. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass eine vorfristige Lieferung durch den absetzenden Betrieb (Vorziehen des Absatztermins oder auch die Bestimmung des konkreten Absatztermins durch Bedarfsträger oder Handelsorgane (Abruf innerhalb einer festgesetzten Leistungsfrist bzw. eines Lieferzeitraumes)) zulässig ist (Lieferplan, Liefertermin, Liefervertrag).