Absatzvereinbarung
Absatzvereinbarung - vertragliche Vereinbarung über Rechte, Pflichten und Arbeitsteilung zwischen Betrieben und (oder) wirtschaftsleitenden Organen auf dem Gebiet des Absatzes. Man unterscheidet: a) Vereinbarungen im Sinne von Wirtschaftsverträgen. Sie beziehen sich auf die zu liefernden Gegenstände, die Menge und das Sortiment der abzusetzenden Produkte sowie die Qualität dieser Produkte. Sie können sich ferner erstrecken auf Zahlungsbedingungen, Verpackungsbestimmungen, Garantiebedingungen, Versanddispositionen, Preise, Preiszuschläge (z. B. bei Nichterreichen wirtschaftlicher Mindestmengen, bei Sonderwünschen), Preisabschläge .(z. B. bei größeren Stückzahlen), Liefertermine, Lieferzeiträume, Absatztermine und Folgen der Vertragsverletzung; b) Vereinbarungen zwischen über- geordneten Wirtschaftsorganen. Sie betreffen z. B. konkrete Formen der Arbeitsteilung verschiedener Institutionen auf dem Gebiet der Marktforschung, der Werbung, des Kundendienstes, eines gemeinsamen koordinierten Auftretens auf ausländischen Märkten, die Festlegung rationeller Absatzwege und die Festlegung bestimmter territorialer Absatzgebiete für einzelne Produkte (Koordinierungsvereinbarung, Liefervertrag, Wirtschaftsvertrag).