Abscheren

Abscheren: 1. Trennen von Blechen oder Profilstäben mit Hilfe einer Blech- oder Profilschere. - 2. Zubruchgehen eines stabartigen Konstruktionsgliedes oder Verbindungselements durch eine die Scherfestigkeit des Baustoffs übersteigende für Scherkraft, wobei die Stababschnitte senkrecht zur Stabachse gegeneinander verschoben werden. Die Sicherheit gegen Abscheren ist z. B. bei Niet-, Schrauben- und Bolzenverbindungen nachzuweisen.