Abschlämmbares, Aufschlämmbares

Abschlämmbares, Aufschlämmbares: in nicht gewaschenen Betonzuschlagstoffen enthaltene lehmig-tonige Feinstanteile (Teilchengröße < 0,02 mm), die in zu großer Menge schädlich wirken, weil sie den Wasseranspruch erhöhen. Bes. nachteilig ist es, wenn sie knollenförmig auftreten oder die Zuschlagstoffoberflächen krustig verschmutzen. Da sich der Anteil an solchen mehlfeinen Stoffen durch Siebversuch nicht feststellen lässt, weil sie zum großen Teil an den Zuschlagstoffkörnern haften, muss man einen Sedimentations- oder Absetzversuch durchführen, wobei man diese Bestandteile ab- bzw. aufschlämmt. Sie dürfen je nach Korngröße des Zuschlagstoffs S 1,5 bis 4 Masse-% betragen.