Abschlussdokumente

Abschlussdokumente (der Betriebe und Kombinate) - beweiskräftige und kontrollfähige Unterlagen, die am Ende eines Abrechnungszeitraumes die Ergebnisse sowie die wichtigsten Bedingungen und Zusammenhänge der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Betriebes oder Kombinats ausweisen. Die Abschlussdokumente sind aus der Kontenführung und den Aufbereitungsnachweisen der Rechnungen von Rechnungsführung und Statistik zu entwickeln oder durch spezifische Handlungen aufzustellen (Inventur, Inventurprotokoll). Die wichtigsten Abschlussdokumente zum Jahresabschluss sind die Bilanz und die Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie die Abrechnung der Eigenerwirtschaftung der Mittel. Für die Betriebe und Kombinate werden Umfang, Inhalt und Periodizität der Abschlussdokumente durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen u. a. zentralen Staatsorganen festgelegt. Neben den Abschlussdokumente, die Bestandteil der zentralisierten Berichterstattung sind, gibt es interne Abschlussdokumente in den Betrieben und Kombinaten, die der Beweisführung, Aufgliederung und Erläuterung der zentralisierten Abschlussdokumente dienen. Die Abschlussdokumente des Jahresabschlusses unterliegen der Prüfung und Bestätigung durch die Staatliche Finanzrevision. - Umfang und Inhalt der Abschlussdokumente kapitalistischer Betriebe werden in entsprechenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Aktiengesetz) im Interesse des Monopolkapitals geregelt.