Abschlusskosten - Erwerbskosten

Abschlusskosten, Erwerbskosten - dem Versicherer durch die Werbung und den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehende Kosten. Es wird zwischen inneren und äußeren Abschlusskosten unterschieden. Zu den äußeren Abschlusskosten zählen die Mittel, die für die allg. Werbung sowie für die Ausarbeitung der Tarife aufzuwenden sind. Weiter rechnen zu den äußeren Abschlusskosten die durch die individuelle Werbung der Mitarbeiter der Außenorganisation entstehenden Kosten. Zu den inneren Abschlusskosten zählen die Kosten, die durch die Prüfung der eingehenden Anträge, die Ausfertigung der Versicherungsschein und durch das Anlegen der für die Verwaltung der Versicherungsverträge notwendigen Unterlagen entstehen. In den Formen der freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherung werden die Abschlusskosten durch einen prozentualen Zuschlag zum Nettobeitrag in die Beitragskalkulation einbezogen. Aus der Gesamtsumme dieser Zuschläge werden die in einem Jahr entstehenden Abschlusskosten gedeckt. In der Lebensversicherung und Rentenversicherung, zum Teil auch in der Krankenversicherung, werden in der Regel die durch den Abschluss von Verträgen rechnungsmässig entstehenden Abschlusskosten als Forderung an die Versicherungsnehmer, über das Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung aktiviert. Durch die in den laufenden Beiträgen enthaltenen Zuschläge für Abschlusskosten wird diese Forderung verzinst und amortisiert. Den Zuschlag für Abschlusskosten nennt man nach dem Erfinder dieses Verfahrens Zillmerrate.