Abschlussvergütung

Abschlussvergütung - materielle Anerkennung der Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung für den Abschluss neuer Versicherungsverträge und für Vertragsänderungen, aus denen sich höhere Versicherungsbeiträge ergeben. Als Abschlussvergütung wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des Neu- oder Mehrbeitrages (bei Sach- und Haftpflichtversicherungen) oder ein fester Betrag in Abhängigkeit vom vereinbarten Monatsbeitrag (von Personenversicherungen) gewährt. Rechtliche Grundlage für die Gewährung der Abschlussvergütung bildet die Abschlussvergütungsordnung der Staatlichen Versicherung. Die Abschlussvergütung ist der wichtigste materielle Anreiz für die Werbetätigkeit der Mitarbeiter der Außenorganisation. Um die Oberinspektoren und Inspektoren an der Werbetätigkeit der ihnen unterstellten Mitarbeiter der Außenorganisation materiell zu interessieren, erhalten sie neben dem Gehalt eine Erfolgsbeteiligung als Festbetrag bzw. in Abhängigkeit von der Abschlussvergütung der unterstellten Mitarbeiter. - Im kapitalistischen Versicherungswesen wird die materielle Anerkennung für die Werbung neuer Versicherungen als Abschlussprovision gewährt. (Abschlusskosten, Versicherungsaußendienst)