Abschreibeversicherung

Abschreibeversicherung - bes. Form der Transportversicherung für Transporte, bei denen laufend gleichartige Güter mit den gleichen Beförderungsmitteln über gleiche Strecken befördert werden. Von einer im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstversicherungssumme, der Abschreibesumme, werden die Versicherungssummen für die einzelnen Transporte je nach vereinbarter Meldefrist, meist monatlich, so lange abgeschrieben, bis die Abschreibesumme verbraucht ist. Dann erneuert sich die Abschreibesumme stillschweigend, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abschreibeversicherung wird ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt. Der Beitrag ist in der Regel im voraus zu zahlen. Für die Abschreibeversicherung wird auch ein bes. Versicherungsschein, der Abschreibeversicherungsschein (Abschreibepolice) verwendet.