Abschreibungssatz

Abschreibungssatz, Abschreibungsrichtsatz - als absoluter Betrag (Abschreibungsrate, -betrag oder -quote) oder als Prozentsatz ausgedrückte Verhältniszahl, die den auf eine Zeiteinheit (Jahr, Monat) oder auf eine Leistungseinheit (tkm, Maschinen- stunde) bezogenen Verschleiß widerspiegelt. Der Abschreibungssatz wird bei der zeitabhängigen Abschreibung auf die, Zeiteinheit bezogen und in Prozent ausgewiesen. Er ergibt sich auf Grund der festgelegten technisch-ökonomisch begründeten normativen Nutzungsdauer für jedes Grundmittel. Die Abschreibungssatze können konstant (linear) oder flexibel (degressiv, progressiv) sein. In der Regel wird die lineare zeitabhängige Abschreibungsmethode angewandt. Die anzuwendenden Abschreibungssatz werden im Verzeichnis der Abschreibungssatz für Grundmittel verbindlich vorgeschrieben. In der Regel beruhen sie auf einer zweischichtigen Ausnutzung der Grundmittel. Bei Erhöhung des Schichtfaktors können die Abschreibungssatz erhöht werden. Unter bes. Bedingungen (Einfluss des moralischen Verschleißes) sind Sonderabschreibungen möglich.