Absolventenförderungsvertrag

Absolventenförderungsvertrag - von den Betrieben (Einrichtungen) mit jedem neu einzustellenden Absolventen des Direktstudiums einer Hoch- oder Fachschule individuell abzuschließende Vereinbarung über beiderseitige Maßnahmen, die den Übergang vom Studium zur beruflichen Tätigkeit erleichtern sowie das fachliche und gesellschaftliche Wirksamwerden der neuen Kader beschleunigen sollen. Der Absolventenförderungsvertrag ist Bestandteil der langfristigen Einsatzvorbereitung der Absolventen und kann bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages abgeschlossen werden. Grundsätze für den Einsatz und die Förderung der Absolventen werden durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt.