Abteilung Handel
Abteilung Handel und Versorgung der örtlichen Räte - Fachorgan der örtlichen Räte (Staatsmacht, örtliche Organe der) zur Erfüllung ihrer Aufgaben für die planmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und handelstypischen Dienstleistungen. Abteilung Handel bestehen bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Im Auftrag des Rates hat die Abteilung Handel die Durchführung der Beschlüsse der Volksvertretung und des Rates zu Fragen der Versorgung der Bevölkerung zu organisieren und zu kontrollieren. Sie muss sichern, dass die an der Versorgung beteiligten Wirtschaftsorgane und Betriebe kooperativ zusammenarbeiten und für die Bevölkerung planmäßig Konsumgüter bereitstellen. Die Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Bezirke haben die Bezirksdirektionen des volkseigenen Einzelhandels, die des sozialistischen Großhandels Waren täglicher Bedarf und die Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln anzuleiten und zu kontrollieren. Sie wirken, bei der Bilanzierung von Nettogeldeinnahmen - Einzelhandelsumsatz - Warenfonds sowie bei der Planung des Einzelhandelsumsatzes mit. Schwerpunkt ihrer Arbeit sind ferner im Zusammenwirken mit den Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Kreise die Arbeiterversorgung, die Schüler- und Kinderspeisung, die Versorgung in den Naherholungsgebieten sowie die territoriale Rationalisierung im Handel bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter des Handels. Eine wichtige Seite der Tätigkeit der Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Kreise ist die Kontrolle der Festlegungen, die die Volksvertretungen und Räte der Kreise treffen, um die bezirklichen Versorgungspläne in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu erfüllen. Dazu arbeiten sie eng mit den Räten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammen und sichern die demokratische Mitarbeit der Bevölkerung.