Abtretung der Lebensversicherung

Für viele Kredite wird vom Geldgeber eine Sicherheit verlangt. Eine mögliche Abtretung der Lebensversicherung ist eine Variante, die sehr oft für diesen Zweck gewählt wird. Damit eine Abtretung der Lebensversicherung auch Gültigkeit hat, muss sie schriftlich gegenüber der Versicherungsgesellschaft erfolgen. Diese muss damit einverstanden sein, was auch für das Kreditinstitut gilt. Damit die Abtretung der Lebensversicherung als Kreditsicherheit gelten kann, muss es sich um eine Kapital bildende Lebensversicherung handeln.

Risikolebensversicherungen sind nicht zur Abtretung der Lebensversicherung geeignet. Die vertragliche Leistung muss mindestens so hoch sein, wie der beantragte Kreditrahmen. Die Abtretung der Lebensversicherung ist auf den ersten Blick ein bequemer Weg, der Bank die geforderte Sicherheit für einen beantragten Kredit zu bieten. Sie hat allerdings auch ihre Tücken und es sollten alle Für und Wider gut gegeneinander aufgerechnet werden, bevor eine bestehende Lebensversicherung durch Abtretung belastet wird. Zunächst ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer nach erfolgter Abtretung der Lebensversicherung trotzdem weiterhin für die Beiträge verantwortlich ist. Die Rechte an der Versicherung sind zwar an die Bank übergegangen, die Pflichten aus dem Vertrag bleiben jedoch beim Versicherten.

Gleichzeitig muss der Kredit mit den vereinbarten Raten bedient werden. Bei der Berechnung der finanziellen Leistungsfähigkeit müssen also beide Belastungen berücksichtigt werden. Es erhöhen sich aber nicht nur die Ausgaben durch eine Abtretung der Lebensversicherung. Eine wesentliche Folge der LV Abtretung an die Bank ist die Tatsache, dass nun kein echter Versicherungsschutz mehr besteht. Verstirbt nämlich der Versicherte, wird die Leistung im Todesfall an das Kreditinstitut ausgezahlt, das damit das Darlehen tilgt. Es ist daher ratsam, nach einer Abtretung der Lebensversicherung die Angehörigen durch eine zusätzliche Risikolebensversicherung abzusichern.