Abtretung - Zession

Abtretung, Zession - Vertrag, mit dem ein Berechtigter seinen Anspruch, insbesondere eine Geldforderung, einem anderen überträgt, ohne dass dies der Zustimmung des Verpflichteten bedarf. Der Wechsel des Anspruchsinhabers lässt den Inhalt des Rechtsverhältnisses, auf das sich der Anspruch bezieht, unberührt. Alle Rechte und Pflichten des bisherigen Berechtigten (Zedent) gehen auf den neuen (Zessionar) über. - Eine Abtretung oder Zession von Forderungen ist im Wirtschaftsverkehr zwischen sozialistischen Betrieben nur zulässig, soweit Rechtsvorschriften dies vorsehen. Eine Abtretung (Zession), die nur zur Einziehung einer Forderung berechtigt, heißt Inkassozession. Im Kapitalismus sind Abtretung weit verbreitet, bes. als Weitergabe von Wechseln. - Der Veräußerer einer Sache kann dem Erwerber den eigentumsrechtlichen Herausgabeanspruch abtreten. Diese Abtretung oder Zession ersetzt die Übergabe der Sache, wenn ein Dritter sie in seinem Besitz hat, und bewirkt deren Übereignung. Die betreffende Sache geht mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs in das subjektive Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft des Erwerbers über.