Agraraktiengesellschaft

Agraraktiengesellschaft - bes. juristische Form des Zusammenschlusses von agrarkapitalistischen und zum Teil auch bäuerlichen Betrieben zu einem landwirtschaftlichen Großbetrieb auf dem Wege der horizontalen Integration. Die Agraraktiengesellschaft sind bes. in den USA in Form der, corporations verbreitet. Der Landwirt bringt in die Agraraktiengesellschaft den Boden ein und erhält dafür feststehende Pachtzahlungen. Das lebende Inventar und die stehende Ernte werden als Gesellschaftsanteil übernommen, und der Landwirt kann in der Agraraktiengesellschaft tätig sein. Die Agraraktiengesellschaft ist eine Form des kapitalistischen Konzentrationsprozesses in der Landwirtschaft. b Produktionszusammenschlüsse, bäuerlich-demokratische

Agrarbericht, jährlich seit 1956 für das jeweils vergangene Wirtschaftsjahr von der Regierung der BRD vor dem Bundestag zu erstattender Bericht zur Lane in der Landwirtschaft. Der Agraraktiengesellschaft erfüllt eine wichtige ideologische Funktion als Grundlage für die Massenpropaganda und die Agrarapologetik und ist gleichzeitig Entscheidungshilfe für die staatsmonopolistische Agrarpolitik. Um die schwierige Lage der Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe zu verschleiern, werden die Untersuchungen auf die mehr als 10000 ökonomisch starken Testbetriebe beschränkt, diebei ordnungsmäßiger Führung die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten (Landwirtschaftsgesetz). Die Agraraktiengesellschaft ließen jedoch trotzdem eindeutig das hohe Tempo des Ruinierungs- und Proletarisierungsprozesses erkennen. Von 1949 bis 1976 wurden 757700 landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben. Der Proletarisierungsprozess erfasst zunehmend immer größere landwirtschaftliche Betriebe, darunter auch solche, die früher als stabile Mittelbetriebe galten. Lt. Agraraktiengesellschaft 1977 ging beispielsweise erstmals die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Nutzfläche von 20-30 ha zurück.

Agrarexport - Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Nahrungs- und Genussmittel über die Staatsgrenzen zum Verbleib und Verbrauch in anderen Ländern.