Agrarmarkt

Agrarmarkt - konkrete Sphäre der Zirkulation landwirtschaftlicher Produkte, die alle Kauf- und Verkaufshandlungen bei Erzeugnissen der Landwirtschaft umfasst. Der Agrarmarkt wird geprägt durch das Zusammentreffen des Angebots landwirtschaftlicher Markterzeugnisse und der zahlungsfähigen Nachfrage. Der Agrarmarkt entstand durch die zweite gesellschaftliche Arbeitsteilung, bei der sich das Handwerk von der Landwirtschaft trennte und die Landwirtschaft Erzeugnisse für den Austausch bzw. Verkauf produzierte. Mit der dritten gesellschaftlichen Arbeitsteilung entstanden Betriebe des Groß- und Einzelhandels, die eine wachsende Bedeutung für die Entwicklung des Agrarmarkts erhielten. Es ist zu unterscheiden zwischen dem inneren Agrarmarkt als Bereich der Zirkulation landwirtschaftlicher Markterzeugnisse innerhalb eines Landes, und dem äußeren Agrarmarkt als Bereich der landwirtschaftlichen Warenzirkulation zwischen den Ländern über den Außenhandel. Unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen wurde das Streben nach Handelsprofit, das zur Differenzierung der Bauernschaft beitrug, zum allg. typischen Merkmal des Agrarmarkts. In den entwickelten kapitalistischen Ländern ist der Agrarmarkt durch Marktordnungen (Agrarmarkt, gemeinsamer) staatsmonopolistisch reglementiert. Die Beziehungen der entwickelten kapitalistischen Staaten zu den Agrarmarkt der Entwicklungsländer sind durch die Herausbildung von Abhängigkeiten der Entwicklungsländer geprägt, die namentlich durch die Tätigkeit multinationaler Unternehmen verstärkt werden.

Der Agrarmarkt unter sozialistischen Produktionsverhältnissen ist gekennzeichnet durch planmäßig organisierte Beziehungen der Zusammenarbeit, Abstimmung und Koordinierung zwischen Produzenten und Konsumenten landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf der Grundlage des Planes und mit Hilfe von Wirtschaftsverträgen sowie ökonomischen Stimuli. Die Entwicklung der sozialistischen Marktbeziehungen beim Handel mit Agrarprodukten ist durch das enge Bündnis zwischen der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern bestimmt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des sozialistischen Agrarmarkt in war die 1945 erfolgte Aufhebung der seit 1939 bestehenden Totalablieferung im faschistischen Deutschland und die Einführung der Teilablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach einer differenzierten Veranlagung (2.). Die Organe der staatlichen Leitung sind für die Organisation des inneren Agrarmarkts verantwortlich. Für die Regelung der Beziehungen zum äußeren Agrarmarkt sind die Außenhandelsorgane zuständig. Mit der weiteren Entwicklung der Produktivkräfte und sozialistischen Produktionsverhältnisse, der Teilung und Kooperation der Arbeit und der Vergesellschaftung der Produktion vertiefen sich die Beziehungen zwischen den Marktpartnern innerhalb der Landwirtschaft, insbesondere zur Nahrungsgüterwirtschaft und dem Handel. Es erhöhen sich die Anforderungen an die Marktpartner, wobei die vertraglich fixierten Vereinbarungen oft über den Austausch von Erzeugnissen hinausgehen und bestimmte Seiten des Produktionsprozesses regeln. Damit im Zusammenhang gewinnen Organisationsformen wie Kooperationsverbände und Agrar-IndustrieVerbände und Agrar-Industrie-Vereinigungen zur koordierten Gestaltung des Reproduktionsprozesses bei bestimmten Erzeugnisgruppen an Bedeutung. Auf der Grundlage des Komplexprogrammes der Staaten des RGW und einslangfristigen Zielprogramms für den Ernährungsbereich werden die Agrarmarkt der sozialistischen Länder über eine zunehmende Spezialisierung weiter verknüpft. Die Beziehungen zu dem Agrarmarkt der Entwicklungsländer sind in den sozialistischen Ländern vom Prinzip des gegenseitigen Vorteils und der Unterstützung bestimmt.