Akkreditivverfahren

Akkreditivverfahren, Abk. AK-Verfahren - zwischenbetriebliches Verrechnungsverfahren in den sozialistischen Ländern. In kann der Verkäufer auf Grund ungenügender Zahlungsdisziplin des Käufers verlangen, dass die Bezahlung des Rechnungsbetrages vor Lieferung oder Leistung gesichert wird. Das Akkreditivverfahren soll dann Bestandteil des abzuschließenden Wirtschaftsvertrages sein. Der Käufer eröffnet bei seiner Bank (Akkreditivbank) ein unwiderrufliches Akkreditiv, das der Verkäufer, nachdem er benachrichtigt worden ist, unter Vorlage der erforderlichen Dokumente in Anspruch nimmt; die Bank des Verkäufers zahlt sofort und zieht den ausgelegten Betrag vom Akkreditivkonto der Käuferbank ein.