Aktie

Aktie - Wertpapier; Urkunde über den Anteil eines Mitglieds einer Aktiengesellschaft (I> Aktionär) an deren Grundkapital, meist auf eine Geldsumme, zuweilen auf einen Bruchteil (Quotenaktie) des Nennwerts des Grundkapitals der Gesellschaft ausgestellt. Die Aktie verbrieft das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs und weitere daraus sich ergebende Rechte, wie das Mitsprache- und das Stimmrecht in der Generalversammlung und das Recht auf Zahlung der Dividende. Die Aktie besteht in der Regel aus der eigentlichen Aktie (Mantel) und dem aus Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein zusammengesetzten Bogen. Die Aktie ist vornehmlich Inhaberaktie (ohne Namensangabe), was sie leicht übertragbar und zu einem geeigneten Objekt des Wertpapierhandels und der Börsenspekulation macht. Seltener sind Namensaktien. Der Marktpreis der Aktie wird von der zu erwartenden Dividende, aber auch maßgeblich vom Kampf rivalisierender Gruppen um den Besitz eines Aktienkontrollpakets bestimmt. Neben den Stammaktien können Vorzugs- oder Prioritätsaktien mit Mitgliedschaftsvorrechten, z. B. bei der Gewinnverteilung, ausgegeben werden.