Aktionär

Aktionär - Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft. Durch den Besitz von Aktien wird der Aktionär Mitglied der Gesellschaft, hat Anspruch auf einen Anteil am jährlichen Reingewinn, die sog. Dividende, und ist in der Generalversammlung stimmberechtigt. Das Stimmrecht, des Aktionär bemisst sich in der Regel nach der Höhe des durch die Aktie repräsentierten Kapitals, so dass kleine und mittlere Aktionär praktisch ohne Entscheidungsmacht sind und die Hauptaktionäre die tatsächliche Macht in den Aktiengesellschaften ausüben und die Unternehmenspolitik bestimmen. Deshalb kann auch die Ausgabe von sog. Volksaktien an den bestehenden Macht- und Eigentumsverhältnissen nichts ändern. Sie dient vielmehr dazu, das Kapital der Volksaktionäre zusammenzufassen und im Interesse der Hauptaktionäre Profit bringend zu verwerten.