Akzeptkredit - Akzeptverbindlichkeiten

Akzeptkredit, Bankakzept - 1. bes. Form der Kreditgewährung durch kapitalistische Banken, bei dem ein Bankkunde die Möglichkeit erhält, Wechsel auf seine Bank zu ziehen. Die von der Bank akzeptierten Wechsel (eigene Akzepte) werden auf dem Geldmarkt gehandelt. - 2. im Außenhandel beim Remboursgeschäft die Übernahme der Wechselverpflichtung durch eine Bank im Auftrag ihres Kunden, unter Umständen unter Zwischenschaltung weiterer Banken. - 3. eine zwischen und mit Banken des nichtsozialistischen Wirtschaftsgebietes u. a. angewandte Form der Kreditgewährung. Als Refinanzierungsmethode schließt sich an den Akzeptkredit ein Diskontkredit bei einer dritten Bank an.

Akzeptverbindlichkeiten - Verpflichtungen aus Wechselakzepten; bei Banken die Verbindlichkeiten aus Akzeptkrediten.